Steuerbefreiung für E-Mobile endgültig besiegelt
Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat endgültig den Weg geebnet, Elektromobile für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreien zu lassen. Auch die Ladung von E-Autos am Arbeitsplatz wird einfacher.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am vergangenen Freitag dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr zugestimmt. Danach wird die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Ursprünglich sollte seit Jahresanfang nur noch eine Befreiung von fünf Jahren gelten.
„Die mit dem Gesetz beschlossenen Steuererleichterungen sind eine wichtige Ergänzung zum Umweltbonus für Elektrofahrzeuge und werden eine schnellere Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland fördern“, begrüßte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) die Entscheidung. Sie gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden.
Darüber hinaus wird mit der Zustimmung des Bundesrats eine Änderung im Einkommensteuergesetz wirksam. Sie sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor. Zudem kann ein Arbeitgeber nun die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer oder die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.
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