Steuerliche Außenprüfung: Alle Jahre wieder

Autor / Redakteur: Rolf Klingor, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater / Joachim von Maltzan

Auf die regelmäßige Steuerprüfung durch das Finanzamt sollte sich jeder Steuerpflichtige gut vorbereiten.

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Der Steuerprüfer ist ein regelmäßiger, aber nicht immer gern gesehener Gast im Unternehmen.
Der Steuerprüfer ist ein regelmäßiger, aber nicht immer gern gesehener Gast im Unternehmen.
( © Light Impression - Fotolia)

Wenn es wieder einmal so weit ist, ordnet die Finanzverwaltung die steuerliche Außenprüfung förmlich an. Eine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung muss einige wichtige Informationen wie den Beginn und den erwarteten Zeitraum der Prüfung enthalten. Außerdem muss das Finanzamt die Namen der Mitarbeiter, die die Außenprüfung durchführen, benennen. Die Prüfungsanordnung muss zudem den Adressaten der Prüfung exakt benennen, den zu prüfenden Bereich und die Steuerarten (zum Beispiel Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer) sowie den zeitlichen Umfang (z. B. 2011-2014), d. h. die Jahre, die das Finanzamt prüfen will.

Der Steuerpflichtige sollte für die Prüfer einen angemessenen Raum zur Verfügung stellen. Außerdem benötigen die Mitarbeiter des Finanzamts einen elektronischen Zugang sowohl zu den Daten des Unternehmens als auch zum Internet. Gleichzeitig sollte das Unternehmen den Prüfern Mitarbeiter benennen, die die Fragen der steuerlichen Außenprüfer beantworten und somit Anlaufstation für diese sein können. Sämtliche geschäftlichen Dokumentationen sollte der Steuerpflichtige schnellstmöglich zur Verfügung stellen, um auch einen zeitlich reibungslosen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten.