Hauptuntersuchung ZDK befürchtet Entfall der Meisterpflicht für Prüfstützpunkte

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 2 min Lesedauer

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Die kommende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung bringt eine nur scheinbar unbedeutende Änderung mit sich: Die sogenannte Mängelschleife entfällt. Laut dem Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes birgt dieses Detail enormen Zündstoff.

In der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“.(Bild:  Thomas Kueppers)
In der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“.
(Bild: Thomas Kueppers)

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Die überarbeitete Rechtsverordnung befindet sich bereits auf der Zielgeraden des Formulierungsprozesses, nämlich in der sogenannten Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das bedeutet: Der Text steht, Änderungen aufgrund externer Vorschläge sind nicht mehr unterzubringen.

Doch die neue StVZO könnte schwere Folgen für das Kfz-Gewerbe nach sich ziehen. Denn in der kommenden Verordnung fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt.