Reisemobile Strengere Regeln für Gasprüfung greifen ab Juni

Von sp-x/co 1 min Lesedauer

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Die Gasprüfung umfasst bei Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen künftig nicht mehr nur die Heizung. Ab dem Sommer nehmen die Sachkundigen weitere Geräte unter die Lupe.

Die Gasprüfung umfasst bei Freizeitfahrzeugen künftig nicht mehr nur die Heizung.(Bild:  Weinsberg)
Die Gasprüfung umfasst bei Freizeitfahrzeugen künftig nicht mehr nur die Heizung.
(Bild: Weinsberg)

Die Gasprüfung für Wohnmobile wird im kommenden Sommer ausgeweitet. Ab dem 19. Juni 2025 sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig, meldet der TÜV-Verband (VdTÜV). Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen. Die Prüfungen erfolgen alle zwei Jahre sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Bei einem Verstoß gegen die Prüfpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro.

Die Prüfung wird durch anerkannte Sachkundige, separat von der regelmäßigen Hauptuntersuchung, durchgeführt. Sie dauert 20 bis 45 Minuten und kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Zugelassene Prüfer findet man unter anderem bei den Prüforganisationen, Kontaktdaten listen auch der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) unter www.g607.de.

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