Kfz-Werkstätten gelten zwar als systemrelevant. Dennoch werden ihre Mitarbeiter nicht überall als systemkritisch eingestuft und in der Impfreihenfolge damit priorisiert. Wo sich Werkstattmitarbeiter impfen lassen können und wo nicht.
Das Impftempo in Deutschland gewinnt an Fahrt, aber auch die Unzufriedenheit über die Impfreihenfolge. Kfz-Werkstattmitarbeiter wären gerne schon früher dran.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hatten bundesweit die Kfz-Werkstätten eine Sonderrolle. Als systemrelevant geltend durften die Betriebe unter Auflagen selbst im Lockdown für ihre Kunden weiter geöffnet bleiben, während viele andere Betriebe schließen mussten.
Entsprechend logisch wäre es auch, wenn die Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten bei der Impfung priorisiert würden, so wie es beispielsweise in Hessen möglich ist. Wie berichtet, hatte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) mitgeteilt, dass diese Regelung auch für Kfz-Werkstattmitarbeiter in anderen Bundesländern gilt. Diese Ansicht teilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nicht und informierte die Mitglieder darüber in einem Rundschreiben.
Grund dafür ist die sogenannte Krisis-Liste der einzelnen Landesregierungen, die die Bereiche der Berufsgruppen aufführt, die zur Impfgruppe Prio 3 gehören. Die meisten Länder haben die vom Bund vorgegebene Liste mit den Branchen, die der systemkritischen Infrastruktur angehören, übernommen. In Hessen wurden allerdings zusätzliche Erläuterungen hinterlegt.
So hat Hessen im Bereich „Transport- und Verkehrswesen“ die Berufsgruppen genau aufgeführt, die darunterfallen. Explizit benannt sind in der Handwerksrolle eingetragene Kfz-Werkstätten, die hoheitliche Prüfungen durchführen, erläuterte Joachim Kuhn, Geschäftsführer des Kfz-Landesverbands Hessen. Das sei aber eine Sondersituation in Hessen und nicht automatisch auf andere Länder übertragbar.
ZDK weist auf Regelungen der Länder hin
Viele Kfz-Werkstattmitarbeiter in anderen Bundesländern hätten sich diese Einordnung auch gewünscht, wie die große Nachfrage nach Impfungen bei den einzelnen Kfz-Landesverbänden zeigt.
Auch der ZDK sieht einige gute Argumente dafür, dass Kfz-Werkstätten im Bereich Transport- und Verkehrswesen als kritische Infrastruktur einzuordnen seien. Der Zentralverband verwies aber auf die gesetzliche Lage beim Infektionsschutz, wonach eben die Bundesländer die von der Bundesnorm nicht regulierten Bereiche mit landesrechtlichen Normen genauer regeln können, so wie es in Hessen erfolgt ist.
Ungeachtet dessen verfolgen einige Kfz-Landesverbände unterschiedliche Vorgehensweisen, um ihre Mitgliedsbetriebe beim Thema Impfen dennoch zu unterstützen. Thomas Peckruhn, Präsident des Landesverbands Sachsen-Anhalt, hatte schon früh die Impfung des Kfz-Servicepersonals gefordert und sich auch persönlich dafür eingesetzt, dass seine Mitarbeiter geimpft werden können.
Bescheinigungen der Innungen können helfen
Unter anderem stellte er seinen Mitarbeitern Bescheinigungen aus, laut denen sie zu den systemrelevanten Berufen gehören. Er bezieht sich auf die Corona-Landesverordnung, die Kfz-Werkstätten als systemrelevant aufführt. „Das ist keine Garantie, aber reichte bisher in den meisten Fällen den Ärzten aus, um zu impfen“, so Peckruhn.
Es gibt auch regionale Unterschiede. In Ballungszentren ist der Engpass an Impfstoff meist höher, bestätigt beispielsweise Helmut Peter, Präsident des Landesverbands Thüringen. „Wer hier bei uns geimpft werden will, kriegt auch seine Dosis“, sagt er. Insofern sieht er für seine Betriebe keinen weiteren Handlungsbedarf.
Priorisierungsdebatte wird nicht unkritisch gesehen
Andere Kfz-Verbände verweisen auf die Aufhebung der Impfpriorisierung und Freigabe von Astrazeneca. Die Debatte um die Priorisierung wird auch nicht ganz unkritisch gesehen, weil sie für unnötige Unruhe sorge und das zu einem Zeitpunkt, wo in Kürze deutlich mehr Impfangebote möglich sein dürften, hieß es aus verschiedenen Verbänden.
Grundsätzlich sieht es so auch Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein. Er glaubt, dass die Impfungen in den nächste Wochen sehr rasch vorangehen werden und sich dann die Situation entspanne.
Er hatte schon vor einiger Zeit eine Anfrage zur Priorisierung der Kfz-Mitarbeiter ans zuständige Sozialministerium gestellt, aber eine Absage erhalten. Nachvollziehen könne er diese Entscheidung nicht, erklärte er. Ihm gehe es in erster Linie nicht um die Einstufung der Betriebe als systemkritisch. „Mir ist wichtig, beim Impfen voranzukommen und mich ärgert, dass es hier wieder einen Flickenteppich an Regelungen gibt“, sagte Sontag.
Er rät deshalb den Mitgliedsbetrieben dazu, den Mitarbeitern entsprechende Bescheinigungen mit Verweis auf die Systemrelevanz auszufüllen. Vielleicht hätten sie Erfolg und würden nicht abgewiesen. „Wir haben hier Regionen, da ist ausreichend Impfstoff vorhanden. Warum sollen sich den dann nicht diejenigen abholen, bei denen eine Grundberechtigung vorliegt?“, so Nikolas.
Stand: 08.12.2025
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