Technische Daten: Hosen runter!

Autor / Redakteur: Steffen Dominsky / Steffen Dominsky

Fahrzeughersteller müssen dem automobilen Aftermarket technische Daten und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen. Doch das klappt offenbar mehr schlecht als recht. Widerstand formiert sich an unterschiedlichen Fronten.

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Für eine effektives und handwerklich korrektes Arbeiten benötigen Werkstätten „fehlerfreie“ Daten und Reparaturinformationen – das gilt auch für Hersteller von Ersatzteilen.
Für eine effektives und handwerklich korrektes Arbeiten benötigen Werkstätten „fehlerfreie“ Daten und Reparaturinformationen – das gilt auch für Hersteller von Ersatzteilen.
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EU hin, EU her. Auch wenn zahlreiches verbesserungswürdig ist, was uns Europa in Form von Gesetzen und Verordnungen beschert: Vieles hat durchaus Hand und Fuß und macht auf gut Deutsch Sinn. Bestes Beispiel: die Euro-5/6-Verordnung (Pkw) bzw. die Euro-VI-Verordnung (Nfz). Sie regelt unter anderem, dass z. B. Freie Werkstätten, aber auch die Anbieter von Diagnosegeräten oder technischen Daten und Reparaturinformationen, an entsprechende Informationen für Fahrzeuge dieser Abgasnorm kommen – so weit die Theorie.

Die Praxis ist leider oft eine andere. Das ergab eine Studie der EU-Kommission (siehe Ausgabe 20/2015). Vielfach hängt’s und klemmt’s im Getriebe der Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer. Eine Tatsache, die auch den Verband der Kfz-Teileindustrie (GVA) betrifft, und zwar massiv. Genau deshalb zerrte der das Unternehmen Kia kürzlich vor den Kadi – mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt entschied am 21. Januar im Rahmen eines Musterverfahrens, dass zwar nicht der Importeur, wohl aber der Hersteller dazu verpflichtet ist, Angaben zur Fahrzeug- und Teileidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung zu stellen. Genau das macht Kia, wie auch andere Marken, nicht.