Teilehändler Hengstenberg ist in Schieflage

Autor / Redakteur: Andreas Grimm / Andreas Grimm

Der Händler für Fahrzeug- und Motorenteile muss sich nach einem anhaltenden Rückgang im Kerngeschäft neu aufstellen. In Eigenregie will die Hengstenberg-Gruppe nun Portfolio und Strukturen wettbewerbsfähig gestalten.

Der Kfz-Teilelieferant Hengstenberg befindet sich in einem Restrukturierungsprozess.
Der Kfz-Teilelieferant Hengstenberg befindet sich in einem Restrukturierungsprozess.
(Bild: Hengstenberg)

Die Essener Hengstenberg-Gruppe befindet sich nach eigenen Angaben im Eigenverwaltungsverfahren gemäß Insolvenzrecht. Ziel des vom Amtsgericht Essen legitimierten Schrittes ist es, die Folgen des anhaltenden Umsatzrückgangs im Teilegeschäft zu überwinden und das Unternehmen wieder profitabel aufzustellen. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt.

Beantragt haben den Schritt laut einer Pressemitteilung alle Gesellschaften der Gruppe mit rund 185 Arbeitnehmern. Den Angaben zufolge geht deren Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen weiter. „Alle Lieferungen und Dienstleistungen werden weiterhin und ohne Verzögerungen erbracht“, heißt es. Viele Lieferanten und Partner wollten die Hengstenberg-Gruppe in der Sanierungsphase unterstützen. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.

Die im Jahre 1930 gegründete Unternehmensgruppe ist im Wesentlichen auf zwei Märkten tätig: dem Handel mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen sowie dem Handel mit Hydraulik- und Industrie-Teilen. Die Schwierigkeiten im Autoteilegeschäft führt die Geschäftsführung auf einen „konstant sinkenden Reparaturbedarf von Pkw“ zurück. Mit den angedachten Maßnahmen sollen „Angebotsportfolio und Struktur des Unternehmens den veränderten Marktgegebenheiten angepasst“ werden.

Bei der Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Die Interessen der Gläubiger werden in der Eigenverwaltung nicht von einem Insolvenzverwalter, sondern vom Sachwalter vertreten.

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