Tesla verbietet kommerzielle Supercharger-Nutzung
Tesla will sein Supercharger-Netz entlasten. Künftig sollen nur noch Privatkunden an den Schnellladesäulen Strom beziehen. Wer einen Supercharger künftig für kommerzielle Zwecke „missbraucht“, muss mit Strafen des Herstellers rechnen.

Tesla baut für das Nachladen an Superchargern weitere Schranken auf. Wie der Elektroautobauer auf seiner Webseite mitteilte, dürfen Kunden, die sich einen neuen oder gebrauchten Tesla nach dem 15. Dezember 2017 gekauft haben, ihr Auto nur noch zu Privatzwecken an den Schnellladesäulen auftanken. Mit dieser Maßnahme wollen die Kalifornier ihr Ladenetz entlasten.
Konkret untersagt die nun eingeführte „Fair-Use-Policy“ neuen Tesla-Kunden die Nutzung von Superchargern, wenn sie ihr Auto
- als Taxi,
- für Carsharing-Zwecke (z.B. auch Uber),
- für gewerbliche Transporte oder Fahrten,
- für Behörden-Zwecke,
- oder generell für kommerzielle Zwecke
einsetzen wollen. Missachtet ein Kunde jene Klausel und wird dabei erwischt, muss er damit rechnen, dass Tesla die Supercharger-Ladefunktion für sein Auto deaktiviert. Wörtlich heißt es dazu auf der Tesla-Webseite: „Sofern Sie Ihr Fahrzeug entgegen dieser Supercharger-Fair-Use-Policy laden sollten, behalten wir uns vor, Sie zur Anpassung Ihres Nutzungsverhaltens aufzufordern. Zudem sind wir berechtigt, Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Supercharger im Sinne ihrer Zwecksetzung vorzunehmen. Diese können insbesondere beinhalten, dass die Fähigkeit Ihres Fahrzeuges, an Superchargern laden zu können, eingeschränkt oder gesperrt wird.“
Einzelne Supercharger könnte Tesla von den Einschränkungen ausnehmen, „um zum Beispiel bestimmten örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden“, teilt der Hersteller weiter mit. Was das konkret bedeuten soll, erklärt Tesla allerdings nicht.
Tesla-typisch versucht der Hersteller die neuen Regeln auch als Marketing-Instrument für seine eigenen Produkte zu nutzen. So empfiehlt der Autobauer kommerziellen Nutzern, sich bei „ihren örtlichen Tesla-Händlern“ über die Möglichkeiten zur Installation eigener Tesla-Ladestationen zu informieren.
Mit der neuen Klausel schränkt Tesla nicht zum ersten Mal den Zugang zu seinen Superchargern ein. Ursprünglich hatte der Hersteller seinen Kunden versprochen, an den Schnellladesäulen lebenslang kostenlos so viel Strom beziehen zu können, wie sie wollen. Damit ist es seit dem 15. Januar 2017 aber auch vorbei: Wer sich seitdem einen Tesla zugelegt hat, kann an den Superchargern pro Jahr 400 kWh Strom kostenfrei beziehen. Für jede Nutzung, die darüber hinausgeht, verlangt der Hersteller eine Gebühr.
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