Thomas Aßmann ist Obermeister in Neubrandenburg

Autor / Redakteur: Holger Zietz / Christoph Baeuchle

Die Mitglieder der Kfz-Innung Neubrandenburg haben Thomas Aßmann zum Obermeister gewählt. Er hatte positive Neuigkeiten zu vermelden: Der Abwärtstrend bei den Ausbildungszahlen scheint gestoppt.

Thomas Aßmann, Obermeister der Kfz-Innung Neubrandenburg.
Thomas Aßmann, Obermeister der Kfz-Innung Neubrandenburg.
(Foto: Zietz)

Die Mitglieder der Kfz-Innung Neubrandenburg haben einen neuen Obermeister gewählt: Thomas Aßmann folgt Torsten Radtke nach, der zuvor das Amt innehatte. In seinem Bericht zur Situation in den Innungsbetrieben ging Aßmann auf Serviceangebote im Internet ein. „Brauchen wir den Servicetouristen?“ fragte er die Teilnehmer. „Ein Kunde über das Internet, der immer nur den billigsten Preis sucht, wird wohl kaum ein Stammkunde werden.“

Aßmann mahnte die Teilnehmer, ihr Angebot nicht zu verramschen. Dies gilt insbesondere auch für die Werkstattleistung. „Der Service bleibt der Ertragsbringer und darf nicht aufs Spiel gesetzt werden“, forderte Aßmann.

Um auch in Zukunft entsprechende Leistungen zu bieten, sind Fachkräfte entscheidend. Dabei scheint die Kfz-Innung den Rückwärtstrend der vergangenen Jahre gestoppt zu haben. 2004 zählte die Kfz-Innung noch 120 Auszubildende in der Abschlussprüfung, in diesem Jahr waren es mit 63 Jugendlichen nur noch gut die Hälfte. Nun hofft Aßmann, die Talsohle erreicht zu haben. „Für die nächsten Jahre rechnen wir mit stabilen Auszubildendenzahlen von rund 75 Jugendlichen.“

Zudem rückt in der Region das Thema Geldwäsche weiter in den Vordergrund. Denn das Land Mecklenburg-Vorpommern hat verstärkte Kontrollen angekündigte. Dabei gilt es für die Betriebe, diverse gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zu beachten. Hat ein Betrieb beispielsweise mehr als zehn Mitarbeiter im Fahrzeughandel beschäftigt, so muss er einen Geldwäschebeauftragten bestimmen.

„Zahlt ein Kunde einen Betrag über 15.000 Euro in bar, so müssen die Daten des Kunden festgehalten werden“, erläutert Renée Werner vom Kfz-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. Notwendig ist ein amtlicher Ausweis wie Reisepass oder Personalausweis. Führerschein oder Studentenausweis mit Bild reichen nicht aus.

Kommt beim Verkaufsprozess ein Verdacht auf, sollten Kfz-Betriebe diesen melden. „Werden nur zögernd Angaben gemacht oder versucht der Kunde auszuweichen, sollte das misstrauisch machen“, gibt Werner Hinweise. Allerdings dürfte dies in der Praxis häufig schwierig sein, denn viele Vorgänge zur Geldwäsche sind von alltäglichen Vorgängen kaum zu unterscheiden.

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