Tipps für den Fahrzeugankauf
Matthias Gauglitz, Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH, gibt Tipps, worauf Händler beim Ankauf von Gebrauchtwagen unbedingt achten sollten.
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Matthias Gauglitz, Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH, gibt Tipps, worauf Händler beim Ankauf von Gebrauchtwagen unbedingt achten sollten.
Redaktion: Welches sind die wichtigsten Kriterien beim Fahrzeugankauf?
Matthias Gauglitz: Will der Händler das Auto gewinnbringend weitervermarkten, braucht er genaue Informationen über Fahrzeugmodell, Ausstattung, Alter und Laufleistung sowie Herkunftsland. Darüber hinaus spielen natürlich der Zustand des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle sowie eventuelle Schäden, und ob es sich um einen Unfallwagen oder ein ehemaliges Vermietfahrzeug handelt. Anhand dieser Kriterien kann der Einkäufer abschätzen, ob sich ein Fahrzeug für den Wiederverkauf eignet. Einkäufer, die nach interessanten Gebrauchtwagen suchen, achten besonders auf genaue Beschreibungen in Inseraten, Gutachten und aussagekräftige Bilder. Darüber hinaus haben sie viel Erfahrung und wissen beispielsweise genau, welches Modell in welchem Produktionsjahr welche Schwächen hatte.
Das erfordert viel Detailarbeit.
Das ist richtig, aber die Einkäufer brauchen zuverlässige Informationen. Denn nur so können sie stichhaltig beurteilen, ob sie einen Gebrauchtwagen weiterverkaufen können oder nicht. Der DAD beispielsweise erstellt für seine Kunden elektronische Rücknahmeprotokolle und Gutachten von Leasingfahrzeugen. Diese enthalten alle Fahrzeuginformationen und dokumentieren den Zustand inklusive aller Schäden in Bildern. Diese Daten lassen sich direkt in Onlineportale einstellen. Das beschleunigt das Remarketing.
Der Fahrzeughandel ist heute überregional und international.
Dank des Internets beschränkt sich der Zugriff auf Fahrzeugangebote nicht mehr auf die nähere Umgebung. Das Angebot reicht von den Onlinebörsen über die Remarketingportale von Herstellern und Leasinggesellschaften bzw. deren Vermarktern bis hin zu Online-Fahrzeugauktionen. Hierdurch werden die Informationen und Gutachten zu den Fahrzeugen in möglichst vielen Sprachen benötigt. Das in Zusammenarbeit mit der Hüsges Gutachtergruppe angebotene Fahrzeuggutachten Log.Expert ist mittlerweile in 13 Sprachen verfügbar.
Im EU-Handel muss der Händler sogenannte Verbringungsnachweise vorweisen können. Was passiert, wenn er die nicht hat?
Im Gebrauchtwagenhandel sind Verbringungsnachweise relevant, wenn ein Fahrzeug ins europäische Ausland verkauft wird. Kann ein Händler – zum Teil Jahre später – im Rahmen einer Steuerprüfung den Verbringungsnachweis für einen Fahrzeugexport innerhalb der EU nicht erbringen, droht ihm eine Nachforderung der Mehrwertsteuer. Hier kann der DAD mit seinem Service unterstützen und durch eine behördliche Bestätigung nachweisen, wenn das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde.
Bleibt nur noch die Frage der Transportlogistik, wenn ein Händler im Ausland zukauft.
Händler, die Fahrzeuge nicht um die Ecke einkaufen oder Kunden haben, die weit entfernt wohnen und ihren neuen Wagen dorthin überführt und direkt zugelassen haben wollen, können in einen logistischen Engpass geraten. Hier kann der DAD mit seiner Muttergesellschaft, der Christoph Kroschke GmbH, helfen: Das Fahrzeug erhält Überführungskennzeichen, wird meist auf eigener Achse transportiert und auf Wunsch dort direkt für den neuen Besitzer zugelassen. Das entlastet die Disposition des Händlers. Die Kroschke-Unternehmensgruppe mit dem DAD hat deutschlandweit 500 Standorte. Dies beschleunigt die Abwicklung für den Kunden ungemein.
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