Totalverlust nach Oldtimer-Kauf

Von Andreas Grimm

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Je älter ein Oldtimer ist, desto eingehender sollte das Liebhaberstück geprüft werden. Vor allem bei Vorkriegsmodellen ist die Gefahr groß, dass das Fahrzeug einst gestohlen wurde.

Juristisch umstritten: Bei Oldtimern wie dem Mercedes 500 K ist es wichtig, die Besitzhistorie zu kennen, sonst können Eigentumsklagen drohen.(Foto:  Wiki Commons)
Juristisch umstritten: Bei Oldtimern wie dem Mercedes 500 K ist es wichtig, die Besitzhistorie zu kennen, sonst können Eigentumsklagen drohen.
(Foto: Wiki Commons)

Oldtimer können neben technischen Überraschungen auch versteckte besitzrechtliche Probleme bergen. Wie die Zeitschrift „Motor Klassik“ in ihrer Juli-Ausgabe berichtet, können vor allem Vorkriegs-Oldtimer mit ungeklärten Besitzverhältnissen belastet sein. „Polemisch gesagt gibt es bei jedem Horch, Maybach und Kompressor-Mercedes eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Auto einst gestohlen wurde“, bringt Christoph von Berg die Problematik auf den Punkt.

Der Anwalt aus Leipzig gilt als ein Experte in Sachen Beutekunst. In dem in der Zeitschrift abgedruckten Interview legt er dar, dass im Oldtimerhandel ähnliche Vorsorgemaßnahmen gegen Rückgabeforderungen nötig sind, wie sie die Kunstszene schon lange kennt: „Der Kunsthandel musste in den Neunziger Jahren lernen, dass Fälschungen ebenso wie Kunstwerke mit unsauberer Historie nicht einfach gehandelt werden können“, wird der Anwalt in einer Pressemitteilung zitiert. Für den Kfz-Handel mit wertvollen alten Fahrzeugen sei die Einführung der so genannten Provenienzforschung notwendig, also die Dokumentation der Besitzverhältnisse und Verkäufe des Sammlerstücks.

Erst im Frühjahr hatte ein spektakulärer Fall für Aufregung in der Oldtimer-Szene gesorgt: Der holländische Sammler Frans van Haren wollte einen in den USA ersteigerten Mercedes 500 K aus dem Jahr 1935 auf der Essener Techno Classica im Frühjahr 2012 verkaufen lassen. Forderung: 4,9 Millionen Euro. Doch statt eines Käufers kam der Gerichtsvollzieher und beschlagnahmte das Fahrzeug. Die ursprünglichen Besitzer, die Unternehmerfamilie Prym, hatte Ansprüche auf das Fahrzeug geltend gemacht, das amerikanische Besatzungstruppen im Juni 1945 aus einem Fahrzeugschuppen der Familie gestohlen haben sollen.

Dieser Fall ist zwar ein Novum, muss aber kein Einzelfall bleiben: „Es gibt in Deutschland noch viele Familien, denen seinerzeit etwas abhanden gekommen ist, das sie längst abgeschrieben haben. Doch für eine Rückforderung ist es nie zu spät – der Krieg rechtfertigt nichts“, sagte Alexander Martius, der Anwalt der Familie Prym. Er hatte im Fall des Mercedes 500 K die Beschlagnahme erwirkt.

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