Steuertipp Überweisung aufs Privatkonto statt Eigenbeleg

Von Silvia Lulei 1 min Lesedauer

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Bei Privatentnahmen aus der Geschäftskasse prüft das Finanzamt besonders pingelig die Eigenbelege. Einfacher und stressfreier ist eine Überweisung auf das private Konto.

Wer Bargeld aus der Betriebskasse nimmt, muss einen Eigenbeleg als Nachweis ausstellen. Das lässt sich ganz einfach umgehen.(Bild:  Unsplash)
Wer Bargeld aus der Betriebskasse nimmt, muss einen Eigenbeleg als Nachweis ausstellen. Das lässt sich ganz einfach umgehen.
(Bild: Unsplash)

Aufgrund der Vorgaben zur Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchführung müssen laut Finanzverwaltung Barprivatentnahmen und -einlagen mit sogenannten Eigenbelegen nachgewiesen werden. „Was immer das für ein Nachweis sein soll“, merkt Steuerberater Roland Franz an, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner. De facto stellt Franz fest, dass die Finanzverwaltung bei allen Unternehmen, die viel mit Bargeld arbeiten, bei Betriebsprüfungen mehr als pingelig ist.

Um Probleme von vornherein zu vermeiden und sich Arbeit zu ersparen, rät Franz, Bargeld aus der Kasse ausschließlich auf das betriebliche Bankkonto einzuzahlen und anschließend vom betrieblichen Bankkonto gegebenenfalls einen Dauerauftrag auf das private Konto einzurichten. „Wenn über das private Konto keinerlei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben fließen“, erläutert der Steuerberater, „ist dieses Privatkonto nicht Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Wenn von diesem Konto dann Barentnahmen entnommen werden, ist dies steuerlich nicht relevant.“ Auf diesem Weg vermeiden Unternehmer die Aufzeichnungspflichten der Privatentnahmen und Privateinlagen.

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