Umweltprämie: Gründe für die Ablehnung
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führen vorwiegend fünf Gründe zur Ablehnung jedes 25. Antrags auf Umweltprämie. Hinzukommen zahlreiche unvollständige Anträge.
Die Ablehnung jedes 25. Antrags auf Umweltprämie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat fünf Hauptgründe. Dies sagte ein BAFA-Sprecher auf Anfrage von »kfz-betrieb ONLINE« am Donnerstag.
In folgenden Punkten entsprechen die abgelehnten Anträge meist nicht der Richtlinie:
- Beim Antragssteller handelt es sich um keine Privatperson, das Automobil gehört zum gewerblichen Vermögen des Antragsstellers.
- Der Pkw hat eine Lkw-Zulassung, hierzu gehören zum Beispiel Pick-ups.
- Das Altfahrzeug ist weniger als ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen.
- Das Altfahrzeug wurde bereits vor dem 14. Januar abgemeldet oder der neue Wagen wurde vor diesem Datum gekauft.
- Das Neufahrzeug ist älter als ein Jahr.
Zusätzlich zu den vier Prozent abgelehnter Anträge gehen noch zahlreiche Formulare unvollständig bei der Bundesbehörde ein. „Das ist nochmals eine bedeutsame Zahl“, so der BAFA-Sprecher. Die Antragssteller erhalten die Chance, innerhalb von drei Wochen nachzubessern.
Regierungskreise: Begrenzung bewusst gewählt
Eine Verlängerung der Umweltprämie wird unterdessen immer unwahrscheinlicher. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa gibt es im Kanzleramt keine Bestrebungen, die Befristung auf 600.000 Anträge zu erweitern. Dies fordern Politiker aus SPD und CSU. Die Bundesregierung habe die Prämie bewusst auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt, hieß es am Donnerstag aus Regierungskreisen in Berlin. Auch das sogenannte Windhundverfahren - laut dem die Prämie nicht mehr bekommt, wer zu spät beantragt - sei mit Absicht gewählt worden. Das Ziel sei es, kurzfristig einen Impuls für die Auto-Nachfrage zu setzen.
Bislang hat das BAFA knapp 287.000 Anträge registriert (19. März 2009). Damit ist nahezu die Hälfte der 600.000 möglichen Anträgen bei der BAFA bereits eingegangen. Die Zahl der mit Umweltprämie hinterlegten Kaufverträge dürfte wesentlich höher sein.
Verwaltungskosten bis zu 10,5 Millionen
Allerdings sind von der Gesamtförderung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro noch die Verwaltungskosten abzuziehen. „Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass dies etwa 0,4 bis 0,7 Prozent der Gesamtfördermenge entspricht“, so der BAFA-Sprecher. Die genaue Größe der Verwaltungskosten sei noch nicht bekannt, dies müsse erst noch entschieden werden.
Entsprechend müssten von der Gesamtförderung nochmals zwischen sechs und 10,5 Millionen Euro abgezogen werden. Es könnten also 2.400 bis 4.200 Anträge weniger gestellt werden. Experten gehen davon aus, dass am heutigen Donnerstag die Zahl der Anträge die 50-Prozent-Marke übersteigt.
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