Umweltprämie: Reservierung nur mit neuem Formular

Redakteur: Christoph Baeuchle

Ab Ende März ist die Reservierung der Umweltprämie möglich. Allerdings mit einem neuen Formular, das es noch nicht gibt. Außerdem gibt es Erleichterungen für Erben.

Mit der Möglichkeit ab 30.3.2009, die Umweltprämie mit dem Kaufvertrag zu reservieren, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch das Antragsverfahren umgestellt. Dazu sind neue Formulare notwendig, die das BAFA erst ab Ende März zur Verfügung stellt. Zudem wurde der Zwang zur Personenidentität im Erbschaftsfall aufgehoben.

Mit der Möglichkeit die Umweltprämie auch mit dem Kaufvertrag eines Neuwagens zu reservieren, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Antragsverfahren umgestellt. Ein wirksamer Antrag kann ausschließlich mit einem neuen Antragsformular gestellt werden. Dieses wird vom BAFA erst ab 30.03.2009 bereitgestellt.

Laut ZDK können bis 30.03.2009 nur Anträge nach dem aktuellen Verfahren gestellt werden. Entsprechend ist eine „Antragstellung mit Kaufvertrag“ unter Verwendung des bisherigen Antragsformulars nicht möglich. Reservierungen mit den alten Formularen werde das BAFA nicht bearbeiten, sondern zurückschicken.

Entscheidender Termin des Eingangs

Entscheidend für die Bearbeitung der neuen Anträge ist weiterhin der Eingang beim Bundesamt. Entsprechend sekundär ist das Datum des Kaufvertrages. Das kann dazu führen, dass ein Antrag mit Kaufvertrag aus Februar 2009 trotzdem später bearbeitet wird als ein Antrag mit Kaufvertrag aus März 2009. Vorausetzung: Der letztgenannte Antrag geht zeitlich vor dem erstgenannten Antrag beim BAFA ein.

Der ZDK weist daraufhin, dass es sich bei dem Kaufvertrag um einen rechtsgültigen Kaufvertrag handeln muss. Eine verbindliche Bestellung, die nur der Kunde unterschrieben hat, reicht für die Beantragung der Umweltprämie nicht aus. Damit aus der verbindlichen Bestellung ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird, muss der Verkäufer mit seiner Unterschrift eine Annahmeerklärung unterzeichnen. Entsprechend sind die Unterschriften von Käufer und Verkäufer notwendig.

Geerbte Altfahrzeuge werden förderfähig

Zudem hat es eine Änderung bei vererbten Fahrzeugen gegeben. Es gilt nun, dass grundsätzlich auch Erbenfälle förderfähig sind, wenn ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins erbracht wird. Bislang war die Personenidentität zwischen Halter des Altfahrzeuges und derjenigen Person, auf die das neue Fahrzeug zugelassen wird, Voraussetzung für die Prämie.

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