Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig
Muss ein verunfalltes Fahrzeug vor einer Lackierung gereinigt werden, so sind die Kosten dafür zu erstatten.
Muss ein verunfalltes Fahrzeug vor einer Lackierung gereinigt werden, so sind die Kosten dafür zu erstatten. Das hat das Amtsgericht (AG) Neresheim entschieden (Urteil vom 29.10.2013, AZ: 1 C 137/13).
Zum Hintergrund: In dem verhandelten Rechtstreit ging es um die Frage der Erstattungsfähigkeit von unfallbedingten Reinigungskosten im Haftpflichtschadenfall. Es ging hier um die Fahrzeugwäsche vor der Lackierung. Diese war erforderlich, um die Treffsicherheit beim Farbton zu beurteilen. Der Versicherer behauptete, eine solche Wäsche sei in den Grundkosten der Lackierung enthalten.
Aussage des Gerichts
Mit wenigen und klaren Worten sprach sich das AG Neresheim für die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten aus. Zwar treffe es durchaus zu, dass es Werkstätten gebe, die solche Reinigungskosten nicht berechnen und diese im Regelfall zu den Lackierkosten gehören können. Im vorliegenden Fall habe der Kläger jedoch eingehend dargelegt, weshalb die Reinigung erforderlich war und eine solche eben nicht in der Kalkulation der Werkstatt enthalten ist.
Das AG Neresheim führt weiterhin aus: „Die vom Kläger beauftragte Reparaturwerkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfin des Klägers im Sinne des § 278 BGB gewesen. Wenn sie in geringfügigem Umfang eine überhöhte Rechnung erstellt hat, welche aber im Ergebnis doch vertretbar ist, konnte der Kläger bzw. seine Werkstatt die Rechnung in vollem Umfang an die Beklagte weitergeben. Diese hätte gut getan, sie auch voll zu bezahlen statt- was leider fast versicherungstypisch geworden ist – wegen eines Streitwertes von 65,45 Euro einen kostspieligen Rechtsstreit herbeizuführen.“
Das Urteil in der Praxis
Sofern Kosten für die Innen- bzw. Außenreinigung gesondert geltend gemacht werden, sollten diese im Streitfalle detailliert und nachvollziehbar begründet werden. Insbesondere im Fall einer Verbringung zum Lackierbetrieb ist eine Darlegung wohl unproblematisch möglich.
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