Urteil Reparaturauftrag für ein Auto wird bei späterer Inzahlungnahme hinfällig

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Gibt ein Kunde einen Reparaturauftrag für ein Unfallfahrzeug auf, wird dieser hinfällig, wenn der Kunde den PKW beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in Zahlung gibt. Das entschied jetzt das OLG Koblenz.

Reparaturaufträge können hinfällig werden, wenn der Wagen bei einem später abgeschlossenen Kaufvertrag in Zahlung gegeben wird. Das entschied das OLG Koblenz.(Bild:  ProMotor)
Reparaturaufträge können hinfällig werden, wenn der Wagen bei einem später abgeschlossenen Kaufvertrag in Zahlung gegeben wird. Das entschied das OLG Koblenz.
(Bild: ProMotor)

Zwar hatte der Kunde dem Autohaus den Reparaturauftrag für sein Fahrzeug unterschrieben – am Ende blieb der Händler aber doch auf den entstanden Kosten sitzen. Für diesen Ausgang eines Geschäfts sorgte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Reparaturauftrag wurde hinfällig. Grund dafür: Ein später abgeschlossener Kaufvertrag über ein Neufahrzeug, bei dem das verunfallte Fahrzeug in Zahlung genommen wurde.

Zum Zeitpunkt des neu abgeschlossenen Kaufvertrages waren die Reparaturen am Unfallfahrzeug noch nicht durchgeführt. Da der Händler im verhandelten Fall die Reparaturarbeiten später trotzdem durchführte, blieb er auf den Reparaturkosten in Höhe von 20.000 Euro sitzen.

20.000 Euro können nicht berechnet werden

Zum Sachverhalt: Der Kunde hatte mit seinem Wohnmobil einen Unfall und erteilte dem Autohaus einen Reparaturauftrag. Zwei Monate später und noch bevor die Werkstatt mit den Arbeiten begonnen hatte, kaufte der Kunde beim Autohaus ein neues Wohnmobil und gab sein altes in Zahlung. Weitere Details wurden nicht vereinbart.

Der Händler ging davon aus, dass der Reparaturauftrag noch Bestand hatte und stellte nach abgeschlossenen Arbeiten dem Kunden deshalb 20.000 Euro Reparaturkosten in Rechnung. Während der Händler in der Vorinstanz noch Recht bekam, entschied das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 28.03.2022 (Az. 12 U 967/21) zugunsten des Kunden.

Zur Begründung: Mit dem Abschluss des Kaufvertrages sei der vorherige Reparaturauftrag hinfällig geworden. Denn die drei mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge (Reparaturauftrag, Kaufvertrag über ein Neufahrzeug und Ankaufvertrag über das Altfahrzeug des Kunden) stellen laut OLG ein „einheitliches Vertragsgebilde“ dar und dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden.

Fahrzeug-Zustand beim Vertragsabschluss maßgeblich

Zudem entspreche es dem Regelfall, dass bei Inzahlungnahme eines Fahrzeugs der Zustand maßgeblich sei, in dem es sich bei Abschluss des Vertrags befinde. Abweichende Absprachen müssten ausdrücklich vereinbart werden, so das Gericht.

Dazu rät auch die ZDK-Rechtsexpertin Marion Nikolic: „Soll der Reparaturauftrag ausnahmsweise fortbestehen, mit der Folge, dass der Käufer noch für die Kosten der Reparatur des bereits veräußerten Altfahrzeugs einstehen müsste, bedarf dies einer ausdrücklichen Regelung zwischen den Parteien. Hierfür trägt der Händler die Darlegungs- und Beweislast. Kann er den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, steht ihm kein Anspruch gegen den Kunden aus dem Reparaturauftrag zu.“

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