Altautoverordnung Unfallfahrzeuge: Das kommt auf den Autohandel zu

Von RA Joachim Otting 5 min Lesedauer

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Bevor die EU-Altautoverordnung in Kraft tritt, gibt es noch eine Reihe von Fragen zu klären. Wichtig ist beispielsweise ein grundlegendes Verständnis davon, was ein Gebrauchtwagen ist und wie teuer eine Reparatur sein darf.

Die Altautoverordnung der EU wird heute schon heiß diskutiert, obwohl sie erst in zwei Jahren in Kraft tritt.(Bild: ©  bluedesign - adobe.stock.com)
Die Altautoverordnung der EU wird heute schon heiß diskutiert, obwohl sie erst in zwei Jahren in Kraft tritt.
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Auch wenn die neue Altautoverordnung erst in zwei Jahren Anwendung findet; der Entwurf dazu liegt vor – und der ist schon Gesprächsthema. Offiziell trägt die Verordnung einen hochkomplexen Namen: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG. Der Einfachheit halber ist hier die Rede von der Altautoverordnung.

Die Verordnung hat das große Ziel,