Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
Unsichere Zeiten für Geschäftsführer
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Die Sozialversicherungsbeiträge steigen zum 1.1.2025. Die Geschäftsführer müssen die höheren Beträge abführen, auch wenn sie damit eventuell Haftungsrisiken eingehen.
Zum 1. Januar 2025 soll der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigen. Ebenfalls steigen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung – im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte; bei Angestellten jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Damit sollen finanzielle Schieflagen bei der Kranken- und der Pflegeversicherung vermieden werden.
Schieflagen beheben, das gehört auch zum Wirkungskreis von Geschäftsführern in Autohäusern und Kfz-Betrieben. Aber angesichts der zum Jahreswechsel anstehenden Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge sollten Geschäftsführer die Haftungsrisiken im Blick haben, empfiehlt Thomas Dömmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Schultze & Braun: „Dieser Schritt wirft ein Schlaglicht auf die Geschäftsleiterhaftung, weil Geschäftsleiter sich bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung in einem Haftungsdilemma befinden.“
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