Unter Verdacht: Kartellabsprachen der Autoindustrie

Autor / Redakteur: Sven Köhnen, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner / Joachim von Maltzan

Es können noch Jahre vergehen, bis die europäische Wettbewerbsbehörde ihre Untersuchungen zu möglichen Kartellverstößen von fünf deutschen Autobauern abschließt – damit mögliche Ansprüche nicht verjähren, müssen Händler daher wachsam sei.

Sollte sich herausstellen, dass fünf deutsche Autobauer mit widerrechtlichen Absprachen gegen geltendes Kartellrecht verstoßen haben, hätte das auch Folgen für die Händler.
Sollte sich herausstellen, dass fünf deutsche Autobauer mit widerrechtlichen Absprachen gegen geltendes Kartellrecht verstoßen haben, hätte das auch Folgen für die Händler.
(Bild: © Jonathan Stutz/stock.adobe.com)

Knapp ein Jahr ist vergangenen, seit die Europäische Kommission gegenüber den Beteiligten im Lkw-Kartell ein Rekordbußgeld verhängt hatte. Jetzt titelt die Presse, dass mutmaßlich seit den Neunzigerjahren ein Autokartell zwischen den fünf großen Automobilherstellern Audi, BMW, Daimler, Porsche und Volkswagen Bestand gehabt haben soll. Volkswagen und Daimler sollen bereits Mitte 2016 einen Kronzeugenantrag gestellt haben, um im Falle der Aufdeckung eines Kartellverstoßes straffrei davonkommen zu können. Offiziell bestätigt wurde die Meldung noch nicht. Einzig Daimler und BMW reagierten auf die Vorwürfe, wiesen diese jedoch als spekulativ zurück.

Nachgewiesen werden konnten den Autobauern Kartellverstöße bislang nicht: Die Europäische Kommission geht nur einem Kartellverdacht nach und prüft, ob die Automobilhersteller sogenannte „5er-Runden“ für kartellrechtswidrige Absprachen genutzt haben. Der Vorwurf bezieht sich im Einzelnen auf die technische Entwicklung der Autos, die allgemeinen Kosten und die Zulieferer. Es wird berichtet, dass die Unternehmen für die verschiedenen Bereiche Arbeitskreise (z. B. Luftfederung oder Kupplung) gebildet haben, in denen sie nicht nur die in der Branche allgemein bekannten Informationen ausgetauscht hätten.