Urteil zur Selbstbeteiligung im Kaskoschadenfall
Ereignen sich während einer Fahrt zwei Schadensfälle, fällt auch die vereinbarte Selbstbeteiligung zweimal an.
Ereignen sich während einer Fahrt zwei Schadensfälle, fällt auch die vereinbarte Selbstbeteiligung zweimal an. So entschied das Amtsgericht (AG) Hersbruck am 27.11.2008 (AZ: 3 C 1322/08).
In dem konkreten Fall beschädigte der Kläger sein Fahrzeug während einer Fahrt zunächst durch den Zusammenstoß mit einer Mauer und im Zuge der Weiterfahrt kurze Zeit später durch einen weiteren Zusammenstoß mit einer anderen Grundstückseinfriedung.
Das Gericht entschied, es lägen zwei Unfallereignisse im versicherungstechnischen Sinn vor und die für den Kaskoschadenfall vereinbarte Selbstbeteiligung falle für jedes Unfallereignis gesondert, also hier zweimal an.
Weitere Informationen aus den Gründen:
- … Unstreitig schuldet die Beklagte dem Kläger hinsichtlich der streitgegenständlichen Unfallschäden vom 26.03.2008, zu denen es an seinem Pkw Audi A 6 gekommen ist, Vollkaskoversicherungsschutz.
- Ebenso unstreitig beläuft sich die vom Kläger zu tragende Selbstbeteiligung je Schadensfall auf 300 Euro.
- Soweit der Kläger meint, nur 300 Euro Selbstbeteiligung tragen zu müssen, kann dem allerdings nicht gefolgt werden, da es sich ausweislich des Schadensbildes und der eigenen Unfalldarstellung des Klägers versicherungstechnisch um zwei Unfallereignisse gehandelt hat, in deren Verlauf zunächst der klägerische Pkw beim Zusammenstoß mit einer Mauer vorne rechts beschädigt worden ist und sodann im Zuge der kurze Zeit danach erfolgenden Weiterfahrt bei einem zweiten Zusammenstoß mit einer anderen Grundstückseinfriedung Schäden am Fahrzeug hinten rechts davongetragen hat. …
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