VDA gegen „elektronische HU“

Redakteur: Steffen Dominsky

Der Verband der Automobilhersteller hat sich gegen den Einsatz von Techniken ausgesprochen, mit denen sicherheitsrelevante Bauteile von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchung aktiv geprüft werden können.

Der Verband der Automobilhersteller (VDA) hat sich gegen eine so genannte „aktive“ Überprüfung sicherheitsrelevanter Baugruppen im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgesprochen. Derartige Prüfmethoden tragen nach Ansicht des Verbands das Risiko inkonsistender (nicht eindeutiger) Prüfergebnisse. Außerdem könne es zu Schädigungen der Fahrzeugtechnik kommen, erklärte Heiner Hunold, Referent Abteilung Technik des VDA, während einer Diagnose-Fachtagung in Stuttgart.

Nach Ansicht des VDA haben sich die bisher verwendeten Prüfmethoden innerhalb der HU wie die Sichtprüfung als völlig ausreichend bewährt. Eine Abkehr hiervon erachte der Verband nicht für notwendig. Das zeigen nach Ansicht der Verbands auch die bisher gemachten Erfahrungen an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem 1.4.2006.

Stattdessen plädiert der VDA für eine „passive“ Überprüfung der Sicherheitssysteme. Bei diesen Arbeiten sollen sicherheitsrelevante Systeme lediglich in Form einer Fehlerspeicheranalyse abgefragt werden. Im Gegensatz dazu plädieren die Verantwortlichen der Fahrzeug-Systemdatenbank (FSD) für die „aktive Untersuchung“.

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Hintergrund ist die Einführung der „erweiterten Hauptuntersuchung“ im Rahmen der periodischen Fahrzeugüberwachung für Kraftfahrzeuge, die seit dem 1. April 2006 erstmals in den Verkehr kommen. Prüforganisationen müssen bei diesen Fahrzeugen auch sicherheitsrelevante Baugruppen und Systeme auf Verbau, Echtheit und Funktionsweise kontrollieren. Die dafür notwendigen technischen Daten und Hilfsmittel soll die Fahrzeug-Systemdatenbank (FSD) bereitstellen.

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Sie erarbeitet entsprechende Methoden und entwickelt die notwendigen Werkzeuge. Dazu gehört unter anderem der so genannte „HU-Adapter“, eine elektronische Fahrzeugschnittestelle. In Verbindung mit einem Taschen-PC (Palm) und eigens entwickelten Prüfalgorithmen sollen Überwacher mit dem HU-Adapter künftig elektronische Checks, etwa von Bremskomponenten, elektronisch geregelten Lenk- und Lichtsystemen, Airbags und Sicherheitsgurten/Rückhalteeinrichtungen, durchführen können. So kann der Prüfer z. B. eine abgeklemmte Warnlampe eines nicht vorhandenen Airbags entlarven oder das Kurvenlicht durch einen Ansteuerbefehl der Elektronik auf seine korrekte Funktion hin prüfen.

Änderung der Prüfvorschriften noch völlig offen

Bisher haben Prüfer lediglich die Möglichkeit eine Fehlfunktion eines sicherheitsrelevanten Systems mithilfe der fahrzeugseitigen Warn- und Informationsmittel wie Kontrollleuchten zu überprüfen, oder eine Verbauprüfung in Form einer Sichtkontrolle durchzuführen. Sie haben jedoch kaum Chancen, dabei Manipulationen oder Fehlfunktionen der fahrzeugseitigen Eigendiagnose aufzudecken.

Ob und in welcher Form es zu einer Änderung der Prüfmethoden und dem Einsatz „aktiver“ Prüfmethoden kommt, hängt von der Novellierung der StVZO ab. Die Überführung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die periodische Fahrzeuguntersuchung in die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die bereits hätte erfolgen sollen, steht nach wie vor aus und wird für Ende 2010/Anfang 2011 erwartet.

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