Verband gründet Einkaufs-AG
Der BVfK gründet eine eigene Einkaufsgenossenschaft. Über 40 Mitglieder bekundeten bei der Jahrestagung ernsthaftes Interesse am gemeinsamen Einkauf.
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Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) gründet eine eigene Einkaufsgenossenschaft. Beim 6. BVfK-Jahreskongress Anfang Mai in Königswinter bei Bonn bekundeten über 40 Händler ernsthaftes Interesse am gemeinsamen Einkauf. Die Einkaufsgenossenschaft wird als Aktiengesellschaft gegründet. Den Gesellschaftern stehen von Beginn an bereits jeweils 100.000 Euro Kreditlinie eines Bankpartners zur Verfügung. Insgesamt geht der BVfK zum Start von einer Gesamtkapitalkraft von 5 Millionen Euro sowie einer Logistikkapazität für die Abwicklung von 1.000 Fahrzeugen pro Monat aus.
Dynamische Preisstrategie
Im öffentlichen Teil des Kongresses informierten fachkundige Referenten die rund 100 Teilnehmer über wissenswerte Trends im Gebrauchtwagenhandel. Christof Gerhard, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens CGP-Consulting, sprach über „Preisstrategien gegen Internetdumping“. Gerhard, der für verschiedene Automobilkonzerne international Gebrauchtwagenstrategien entwickelt, propagiert: „Man muss nicht der billigste Anbieter in den Online-Portalen sein.“ Im Rahmen seiner dynamischen Preisstrategie rät er den Händlern dazu, den Verkaufspreis nicht vom Einkaufspreis abhängig zu machen, sondern vom Angebot im Markt. Das heißt, jeweils nach 30 Tagen wird der Verkaufspreis an die Marktgegebenheiten angepast. Da jedoch 54 % der Gebrauchtwagen in den ersten 30 Tagen verkauft werden, könne man in diesem Zeitraum den Preis ruhig etwas höher ansetzen. Selbst auf die Gefahr hin, etwas weniger als üblich zu verkaufen, liege der Bruttoertrag pro Fahrzeug deutlich höher. Gerhards Tipp: Immer den Gesamtertrag des Gebrauchtwagengeschäfts im Blick haben, auch wenn er pro Fahrzeug in den unterschiedlichen Abverkaufsphasen schwankt. Seine Methode hat sich bewährt. „Händler, die damit beginnen, haben schon in den ersten Monaten 100 bis 200 Euro Mehrertrag pro Gebrauchtwagen“, verspricht Gerhard.
ADAC schützt Verbraucher
Susanne Sabielny, Rechtsanwältin beim ADAC, stellte die Methodik und Ergebnisse des ersten ADAC-Gebrauchtwagen-Test vor. Von den 46 stichprobenartig getesteten Händlern in Deutschland erhielten 10 die Note „sehr gut“, 12 „gut“, 12 „befriedigend“, 9 „bedenklich“ und 3 „mangelhaft“. Die Medien konzentrierten sich in ihrer Berichterstattung fast ausschließlich auf die Schlusslichter der Testreihe, beklagten die schlechte Beratungsqualität und zu viele technische Mängel bei den angebotenen Gebrauchtwagen. Nur jedes dritte Auto im Test sei mängelfrei gewesen, erinnerte Sabielny. Der ADAC hat hochgerechnet und festgestellt, dass nach seinen Testergebnissen 900 000 Käufer pro Jahr über den Tisch gezogen würden. „Das ist nicht in Ordnung“, machte sich Sabielny für die Verbraucher stark, „selbst wenn es sich hierbei nur um die Hochrechnung einer Stichprobe handelt.“ Der ADAC rät den Verbrauchern, während der Probefahrt den Gebrauchtwagen technisch überprüfen zu lassen, um technische Mängel rechtzeitig zu erkennen.
Ass. jur. Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) interpretierte aktuelle BGH-Urteile. Zusammen mit den Juristen der BVfK-Rechtsabteilung Rechtsanwalt Harald Kunze und Ass. jur. Sascha Hebben beantwortete Otting eine Reihe von konkreten Fragen der Kongressteilnehmer.
Risikoreiche EU-Lieferungen
Über die Risiken von EU-Lieferungen sprach Dr. Jörg Schauf von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Wenn bei sogenannten Karussell- oder Reihengeschäften ein Beteiligter die Umsatzsteuer nicht abführt, sie jedoch durch andere in der Handelskette als Vorsteuer geltend gemacht wird, kommt es zu einem typischen Fall der Steuerhinterziehung bei EU-Binnenlieferungen. Der Kfz-Handel gilt in dieser Hinsicht als Risikobranche bei den Finanzverwaltungen, die ohnehin sensibel sind. Denn durch Steuerhinterziehung entsteht der Bundesrepublik ein jährlicher Schaden von 15 bis 20 Mrd. Euro – mit steigender Tendenz aufgrund der EU-Osterweiterung und des angehobenen Mehrwertsteuersatzes. Der Experte für Steuerstrafrecht weiß: „Jeder Händler kann damit konfrontiert werden, auch der Steuerehrliche.“ Ein steuerrechtliches Verfahren dauert im Schnitt drei Jahre und kann für den Händler existenziell werden. Daher rät Dr. Schauf, alle Buch- und Belegnachweise sorgfältig zu führen.
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