Urteil Verbrenner dürfen von E-Parkplätzen abgeschleppt werden

Quelle: sp-x 1 min Lesedauer

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Benziner und Diesel dürfen nicht auf E-Auto-Ladeplätzen geparkt werden. Auch nicht, wenn daneben noch Lademöglichkeiten frei sind.

An Ladesäulen dürfen nur E-Autos parken.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
An Ladesäulen dürfen nur E-Autos parken.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wer seinen Verbrenner-Pkw auf einem Elektroauto-Parkplatz abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das Abschleppen ist auch dann verhältnismäßig, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind. Diese Folgerung ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. April 2023 (Az.: 5 A 3180/21).

In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob das Abschleppen nötig gewesen war oder ob ein Bußgeld gereicht hätte. Das Gericht sah die Maßnahme als verhältnismäßig an, da eine Verkehrsbehinderung vorlag.

Falschparker behindern den Verkehr

Diese sei schon allein dadurch gegeben, dass der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge wegen des falsch geparkten Autos nicht zur Verfügung gestanden hat. Es komme dabei nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren, wie „RA Online“ aus der Entscheidung zitiert.

Im vorliegenden Fall hatte an der Parkbucht zwar ein Schild grundsätzlich zum Parken von Fahrzeugen berechtigt. Die Parkerlaubnis war jedoch zugunsten von Elektrofahrzeugen eingeschränkt. Das Verbrennerfahrzeug des Klägers durfte dort entsprechend nicht abgestellt werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass weitere E-Parkplätze frei waren. Denn kein Verkehrsteilnehmer habe die Einschätzungsbefugnis, ob voraussichtlich sämtliche E-Parkplätze in absehbarer Zeit belegt sein werden oder nicht.

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