Verpflichtendes Restwertangebot aus Internetbörse
Nimmt ein Unfallgeschädigter das Restwertgebot aus einer Internetbörse nicht an, läuft er Gefahr, damit gegen die Schadensminderungspflicht zu verstoßen.
Das Amtsgericht Duisburg hat einen Autobesitzer dazu verpflichtet, ein Restwertangebot aus einer Internet-Restwertbörse anzunehmen. Das konkret vermittelte Angebot sei für ihn annahmefähig und zumutbar, so das Urteil vom 30. Oktober 2008. Nach den vom BGH mit Urteil vom 30.11.1999 (NJW 200, 800f) und vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.2007 (SP 08, 148) konkretisierten Grundsätzen genüge das Restwertgebot den Anforderungen, die den Geschädigten zur Annahme eines solchen Gebots verpflichten, führte das Gericht aus (AZ: 33 C 2837/08).
Demzufolge muss ein Geschädigter ein konkretes, annahmefähiges und zumutbares Restwertangebot aus einer Internetrestwertbörse tatsächlich auch akzeptieren. Nimmt er dieses nicht innerhalb der Gebotsfrist gegenüber dem Restwertaufkäufer an, verstößt er gegen seine Schadensminderungsfrist und muss sich diesen Restwert anrechnen lassen.
Im vorliegenden Fall war es im Wesentlichen darum gegangen, wem gegenüber das Restwertgebot aus einer Internetbörse innerhalb der Gebotsfrist angenommen werden muss. Der Geschädigte äußerte im konkreten Fall die Annahme des Gebots lediglich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese hatte das konkrete Gebot des Restwertaufkäufers unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer sowie der Gebotsfrist an den Geschädigten vermittelt.
Es liege auch für einen geschäftlich nicht erfahrenen Geschädigten auf der Hand, dass das vom Haftpflichtversicherer vermittelte Gebot gegenüber dem Aufkäufer selbst angenommen werden muss und nicht der Versicherer selbst Vertragspartner des Aufkäufers sein will, erläuterten die Richter. Das Gebot erscheine auch nicht unseriös und sei auch noch als regional zu bezeichnen, so das Gericht. Insofern müsse sich der Geschädigte wegen der unterbliebenen Annahme des Gebots einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht anrechnen lassen.
(ID:321592)