Versuchte Nötigung: Kunde muss 1.200 Euro Strafe zahlen

Autor / Redakteur: Jakob Schreiner / Jakob Schreiner

Der Kunde ist König, so sagt man. Ein Freifahrtschein ist das aber nicht. Nach einer Diffamierungskampagne und Geldforderungen eines verärgerten Kunden zog das Eislinger Autohaus Gorny vor Gericht – mit Erfolg.

(Bild: Autohaus Gorny)

Auch Autohäuser müssen sich nicht alles gefallen lassen. Nach der Diffamierungskampagne und damit zusammenhängenden Geldforderungen eines unzufriedenen Kunden klagte das Autohaus Gorny und bekam Recht. Wie die Südwest Presse (SWZ) vergangene Woche in ihrer Online-Ausgabe berichtete, verurteilte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd den Mann wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.

Dieser hatte auf seinem Auto einen Aufkleber mit der Aufschrift „Nie wieder Autohaus Gorny“ angebracht und mehrere E-Mails verfasst, in denen er vom Autohaus Geld forderte.

Im Gespräch mit »kfz-betrieb« erzählt der Geschäftsführer Stefan Gorny, was zuvor vorgefallen war. Der Kunde hatte zum Jahresende 2015 den Auftrag für einen Kundendienst erteilt. Außerdem war die Hauptuntersuchung fällig gewesen. „Wir haben uns gleich an die Arbeit gemacht und den Kundedienst erledigt“, erzählt Gorny. Beim Durchchecken des Fahrzeugs bemerkten die Mechaniker, dass die Vorderradbremse gängig gemacht werden musste, um die HU zu bestehen. „Das Gängigmachen der Bremse haben wir nicht mal berechnet“, berichtet der Geschäftsführer weiter.

Nachdem alle erteilten Aufträge durchgeführt worden waren, meldete sich der Kunde wieder und wollte den Auftrag stornieren. „An sich ist das kein Problem. Aber wir hatten ja den Kundenauftrag schon erledigt“, erzählt Gorny. Nach langer Diskussion beharrte der Kia-Händler auf der Forderung – schließlich seien alle Aufträge korrekt durchgeführt worden und der Kunde habe die Auftragsbestätigung unterschrieben. Der weigerte sich zunächst, den für seinen Geschmack viel zu hohen Betrag zu zahlen. Die Kosten für die HU erschienen ihm ebenfalls zu hoch.

Retourkutsche mit Folgen

Daraufhin beklebte der Mann seinen Wagen mit dem Aufkleber „Nie wieder Autohaus Gorny“ und forderte den Betrieb mehrfach per E-Mail auf, die Kosten zurückzuerstatten. Zum Jahresbeginn 2016 schaltete das Autohaus schließlich einen Anwalt ein, der den Kunden schriftlich aufforderte, den Aufkleber zu entfernen und den E-Mail-Kontakt zu beenden. Zuvor hatte Stefan Gorny durch Zufall von dem Aufkleber erfahren, nachdem ein Bekannter ihm ein Foto davon geschickt hatte. Der Kunde beharrte aber auf seinen Forderungen und verlangte noch zusätzlich eine monatlich um 50 Euro ansteigende Gebühr mit der Begründung, er fahre schließlich Werbung für das Autohaus.

Im Februar 2017 dann erstattete das Autohaus Anzeige wegen Nötigung. Der Kunde wurde aufgefordert, 1.200 Euro Strafe zu zahlen. Der legte Widerspruch ein und schrieb weitere Mails an das Autohaus. „Darin hat er uns mit einer Gegenanzeige gedroht, bei der er 10.000 Euro verlangen würde“, erinnert sich der Geschäftsführer.

Schlussendlich kam es zum Verfahren vor dem Amtsgericht. Der Mann, der sich selbst verteidigte und zudem die Lokalpresse eingeladen hatte, den Gerichtstermin zu begleiten, blieb während der Verhandlung uneinsichtig. Die Richterin sah allerdings den Straftatbestand der versuchten Nötigung erfüllt und riet dem Mann, die Zahlung der 1.200 Euro zu akzeptieren, berichtete die SWZ.

„Wir freuen uns, dass wir Recht bekommen haben. Es ging mir dieses Mal einfach um´s Prinzip, mir nicht alles gefallen zu lassen“, kommentiert Stefan Gorny das Gerichtsurteil. Negative Auswirkungen hatte die Kampagne des Kunden auf das Tagesgeschäft nicht – eher im Gegenteil. „Viele Kunden kamen nach dem Vorfall auf uns zu und bestärkten mich und mein Team in unserem Tun“, so Gorny.

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