Vertrauensvorschuss gerecht werden
Im Kfz-Gewerbe haben hoheitliche Aufgaben eine große Bedeutung. Dies betonte Präsident Jürgen Karpinksi während einer Versammlung der Beauftragten für technische Überwachung in Hessen.
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In Hessen haben sich die Beauftragten der Innungen für technische Überwachungen getroffen. Die Innungen sind dafür verantwortlich, dass die Qualität bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen („hoheitlichen Aufgaben“) in den Kfz-Werkstätten stimmt. Dazu gehört es auch, zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit eine Kfz-Werkstatt auch Abgasuntersuchungen durchführen darf.
„Das ist nicht selbstverständlich“, stellt Jürgen Karpinski, Präsident des hessischen Kfz-Gewerbes, klar. „Es muss schon ein hohes Qualitätsversprechen und vor allem Vertrauen damit verbunden sein, dass die oberste Landesbehörde uns als Kfz-Gewerbe diese bedeutungsvolle Aufgabe überträgt. Dieses Vertrauen ist allerdings darin begründet, dass wir schon seit Jahrzehnten hoheitliche Aufgaben durchführen.“
„Trotzdem müssen wir diesem Vertrauensvorschuss täglich gerecht werden, und wir dürfen uns hierbei keine Nachlässigkeiten erlauben“, sagte Joachim Kuhn, Geschäftsführer Kfz-Gewerbe Hessen. Denn das hessische Verkehrsministerium habe bei der Gestaltung dieser Vorschriften eine führende Rolle. „Kein anderes Bundesland leistet sich eigene Mitarbeiter, die im Außendienst mit verdeckten Tests in den Werkstätten die Qualität der Fahrzeuguntersuchung nachkontrolliert.“
Die Abgasuntersuchung wird vorwiegend von den dafür ausgebildeten Kfz-Mechatronikern durchgeführt. Unregelmäßigkeiten konnten in fast 600.000 (51.000 in Hessen) Fällen bei den 2014 bundesweit durchgeführten Abgasuntersuchungen behoben und somit das zulässige Emissionsniveau wiederhergestellt werden. Karpinski: „Das Ziel kann nur eine verbindliche Endrohrmessung sein, die orientiert an heutigen und künftigen Emissionsvorschriften weiterentwickelt werden muss.“
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