BGH-Urteil zu strittigem Thema
Verunfallte Leasingfahrzeuge gehören in die Restwertbörsen
Anbieter zum Thema
Immer wieder gab es Streit darum, wie der Restwert bei einem Leasingauto mit Totalschaden ermittelt werden soll. Jetzt hat der BGH entschieden: Das klärt eine Restwertbörse.
Ein Leasingfahrzeug erleidet aufgrund eines Haftpflichtschadens einen Totalschaden. Wie ermittelt man in einem solchen Fall den schadenrechtlichen Restwert (nicht zu verwechseln mit dem leasingvertraglichen Restwert am Ende der Leasingzeit)? Um diese Frage gab es regelmäßig Streit. Aber damit ist jetzt Schluss, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch die Verwertungsmöglichkeiten auf dem Sondermarkt (inklusive Internet) einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 02.07.2024, Az. VI ZR 211/22). Dass der BGH so entscheiden würde, ergab sich bereits aus dem Urteil zur Restwertanrechnung bei einem verunfallten Vorführwagen eines Autohauses (BGH, Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18).
In der Restwertfrage differenziert der BGH zwischen zwei Gruppen von Geschädigten:
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen