Vier Handlungsfelder bei der Pkw-EnVKV
Ab Dezember 2011 gelten die neuen Regeln der Pkw-EnVKV. Kfz-Betriebe müssen sich umstellen. Die Änderungen erläutert ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert.
Herr Dilchert, am 1. Dezember 2011 tritt die Verordnung zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV) in Kraft. Ist das Kfz-Gewerbe auf die neuen Herausforderungen vorbereitet?
Ulrich Dilchert: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die neuen Regelungen bekannt sind. Deren Umsetzung ist in der Praxis natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Das liegt vor allem auch daran, dass die neuen Pkw-Labels für derzeit im Autohaus vorhandene Fahrzeuge weitestgehend händisch ausgefüllt und ausgedruckt werden müssen. Hilfreich wären hier elektronische Lösungen.
Welche Änderungen bringen die neuen Regelungen für die Kfz-Betriebe mit sich?
Entscheidend sind vier Handlungsfelder. Neben der Print- und Onlinewerbung sind dies das bereits erwähnte Label am Fahrzeug sowie die Tafel im Autohaus. Werden hier die Vorgaben nicht umgesetzt, drohen Abmahnungen.
Können Sie die Änderungen näher erläutern?
Bei der Printwerbung müssen künftig immer Angaben zu Verbrauch und Emission gemacht werden, egal ob die Motorisierung erwähnt wird oder nicht. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ausschließlich die Herstellermarke beworben wird. Sobald jedoch ein Modell erwähnt wird, sind die entsprechenden Angaben notwendig.
Und bei Internetwerbung?
Da gilt das Gleiche. Hinzu kommt, dass die Betriebe in der Onlinewerbung das offizielle Label mit den Energieeffizienzklassen integrieren müssen. Vorausgesetzt das Internetangebot bietet Verbrauchern die Möglichkeit, das gewünschte Fahrzeug zu bestellen oder zu konfigurieren. Zudem darf der Hinweis auf den DAT-Leitfaden nicht fehlen.
Bleiben noch die beiden Aspekte „Tafel im Autohaus“ und „Pkw-Label“.
Bei der Tafel im Autohaus, die regelmäßig alle sechs Monate erneuert werden muss, gibt es auch Veränderungen im Aufbau. Bei elektronischer Darstellung muss diese sogar alle drei Monate erneuert werden. Am größten sind jedoch die Neuerungen beim Label am Fahrzeug. Hierzu hat die Deutsche Energieagentur, kurz Dena, ausführliche Hinweise erstellt, wie das Label auszufüllen ist.
Wo erhalten die Betriebe detaillierte Informationen?
Die wichtigsten Informationen sind auf der Dena-Webseite zu finden. Allerdings gibt es auch noch einige diskussionswürdige Fragen. Diese Unsicherheit kann in Einzelfällen zu Abmahnungen führen, insbesondere bei der Internetwerbung, die mit wenig Aufwand gefunden werden kann.
Was empfehlen Sie also Kfz-Betrieben?
Sie sollten in den nächsten Wochen und Monaten sorgfältig die Mitteilungen des Verbandes und die Meldungen der Fachpresse verfolgen, umso stets auf dem aktuellsten Stand zu sein. Im Zweifel gilt: Lieber mehr Angaben als zu wenig – vor allem im Internet.
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