Volkswagen-Bank droht Widerruf vieler Leasingverträge
Viele VW-Fahrer, die in den letzten Jahren ihre Fahrzeuge über die VW-Bank finanziert haben, können laut einer Mitteilung der Stiftung Warentest ihre Finanzierungsverträge wegen fehlerhafter Belehrung rückabwickeln.

Viele Finanzierungsverträge, die Kunden über die VW-Bank abgeschlossen haben, sollen rechtsfehlerhaft sein – dies berichtet die Stiftung Warentest. Nach Ansicht der Verbraucherschutzorganisation könnten die betroffenen Kunden ihre Verträge widerrufen und rückabwickeln.
Hintergrund ist ein Prozess, den die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier im Auftrag eines Mandanten vor dem Landgericht Berlin gegen die Volkswagen-Bank führt. In dem Verfahren verlangt der Mandant, den Finanzierungsvertrag rückabwickeln zu können, da die Bank ihn nicht ordnungsgemäß beraten habe, als er den Vertrag abschloss.
Widerruf wegen fehlerhafter Beratung
Das sei nach Ansicht der Trierer Rechtsanwälte bei nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen-Bank seit Mitte 2010 der Fall gewesen. Zudem gelte für Kreditverträge, die die Verbraucher seit dem 13.6.2014 abgeschlossen haben, noch eine Besonderheit, wie Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: „Wenn Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen Kilometer müssen sie keine Nutzungsentschädigung zahlen.“
Das Widerrufsrecht beschränke sich auch nicht auf die von der Abgas-Affäre betroffenen Fahrzeuge, sondern stehe allen Autokäufern zu, die ihren VW, Audi, Seat oder Skoda bei der Volkswagen-Bank oder deren Zweigniederlassungen (Audi-, Seat- oder Skoda-Bank) finanziert haben. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die VW-Bank etwa 2,15 Millionen Finanzierungsverträge im Bestand – und die Forderungen aus diesen Verträgen beliefen sich auf 23,3 Milliarden Euro. Allerdings könnten nur Privatkunden ihre Verträge widerrufen, Gewerbetreibenden stehe dieses Recht nicht zu.
Auch andere Autobanken seien davon betroffen, dass ihre Kreditverträge fehlerhafte Belehrungen enthalten würden, was zur Folge habe, dass diese Kunden ihre Verträge ebenso widerrufen könnten.
Wie die vor allem in der Dieselaffäre aktive Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr schreibt, klagen ihre Anwälte bereits gegen die VW Bank für zahlreiche betroffene Kunden, deren Dieselfahrzeuge mit der Prüfstandsoftware ausgestattet sind. Hunderte weitere Klagen gegen die VW-Bank (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank)befänden sich in Vorbereitung. Die Kanzlei macht namentlich außerdem Ansprüche gegen die Commerzbank und gegen die Santander Bank geltend.
Ähnliche Verfahren bisher kaum erfolgreich
Auf Anfrage teilte die Volkswagen-Bank am Montag mit: „Bei dem Verfahren in Berlin handelt es sich um ein einzelnes, noch laufendes Verfahren. Grundsätzlich kommentieren wir laufende Verfahren nicht. Bislang wurde noch keiner entsprechenden Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank stattgegeben. Allerdings wurden mehrere Klagen rechtskräftig abgewiesen. Die von uns erteilten Widerrufsbelehrungen erfolgen ordnungsgemäß. Unser Haus verwendet das vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsmuster. Für den Fall, dass das gesetzliche Muster verwendet wird, gilt die Widerrufsbelehrung als richtig.“
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