Prüfung betrieblich genutzter E-Fahrzeuge Vorgaben gelten auch für Werkstattersatzfahrzeuge und Ladekabel

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 1 min Lesedauer

Werden E-Fahrzeuge und deren Ladekabel betrieblich genutzt, gilt für sie die Betriebssicherheitsverordnung. Was das für Kfz-Betriebe konkret bedeutet und welche Besonderheiten zu beachten sind, erklärt Dekra.

Bei der Prüfung von Ladekabeln wird neben einer Funktionsprüfung insbesondere auf Verschleiß, sicherheitsrelevante Mängel sowie auf die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben geachtet.(Bild:  Diehl – VCG)
Bei der Prüfung von Ladekabeln wird neben einer Funktionsprüfung insbesondere auf Verschleiß, sicherheitsrelevante Mängel sowie auf die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben geachtet.
(Bild: Diehl – VCG)

Auch Fahrzeuge mit gänzlich oder teilweise elektrischem Antrieb gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Werden sie von Unternehmen als Dienstwagen oder als Leasingfahrzeuge genutzt, unterliegen sie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Was bedeutet, dass sie vor Erstinbetriebnahme und danach regelmäßig von qualifizierten Elektrofachkräften zu prüfen sind. Darauf weist die Prüforganisation Dekra in einer Mitteilung hin.

Wichtig für Kfz-Betriebe: Das Genannte gilt auch für Werkstattersatzfahrzeuge mit gänzlich oder teilweise elektrischem Antrieb sowie für Ladekabel. Das Ziel der Maßnahmen ist es, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang von Bedeutung ist zudem die rechtssichere Dokumentation der Maßnahmen.

Konkret müssen Arbeitgeber ihre Elektrofahrzeuge und Ladekabel nach BetrSichV und DGUV-Vorschriften prüfen lassen. Neben der DGUV-Vorschrift 70 sind DGUV V3 und V4 relevant. Arbeitgeber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten, wenn sie Prüforganisationen wie Dekra mit der Durchführung und Dokumentation der Prüfungen beauftragen, so der Tenor der Mitteilung. Ergänzend weist die Prüforganisation darauf hin, dass bei Fahrzeugen die DGUV-Prüfung nicht die reguläre Fahrzeugprüfung ersetzt.

Um diese Prüfungen geht es bei Fahrzeugen mit gänzlich oder teilweise elektrischem Antrieb:

  • vor der Erstinbetriebnahme
  • nach jeder Änderung oder Instandsetzung
  • im regelmäßigen Intervall (im Regelfall jährlich)

Zu beachten ist diese Differenzierung: Während bei Fahrzeugen auf die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme verzichtet werden kann, sofern der Hersteller das Erfüllen der Anforderungen von DGUV V3 und V4 schriftlich bestätigt, sind Ladekabel auch vor dem Ersteinsatz zu prüfen.

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