Die Unterzeichner fordern vom Händlerverband, im Gespräch mit dem Hersteller juristische Klarheit über mögliche Rücktritte von Kaufverträgen durch Käufer betroffener Fahrzeugen zu schaffen. Dazu heißt es:
„Unserer Meinung nach ist für den Käufer ein Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich möglich, wenn nicht die Emissionsmängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden. Gegebenenfalls muss sogar nicht einmal eine Nutzungsgebühr vom Käufer entrichtet werden. Wie gehen wir mit dieser Forderung um? Wer wickelt die Rückgaben ab? Was passiert mit den Fahrzeugen?“
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