VW-Niederlassung soll alten Tiguan trotz Software-Update durch neuen ersetzen

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So begründete das Gericht sein Urteil

Das LG Hamburg hielt die Klage für begründet. Zwar sei es richtig, dass der Kläger sein Fahrzeug weiter „bestimmungsgemäß nutzen“ könnte. „Der Käufer eines neuen Kraftfahrzeuges kann jedoch erwarten, dass diese in vollem Umfang den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht“, so Richter Grossam.

Zudem verwies Grossam darauf, dass das Software-Update aus Sicht des Gerichts letztlich nicht den Mangel beseitige. Dazu führte der Richter aus: „Die von Klägerseite zitierten technischen Bedenken sind jedenfalls auch einem Laien nachvollziehbar: Wenn die Softwarenachbesserung nunmehr dazu führt, dass der Motor nur noch im Prüfstandsmodus betrieben wird, das heißt, eine permanente Abgasrückführung erfolgt, so dürfte relativ klar sein, dass damit ein deutlich gesteigerter Verschleiß der betroffenen Motorteile einhergeht.“ Deshalb sei unter anderem auch ein Wertverlust des Fahrzeugs nicht auszuschließen.

Außerdem folgte das Gericht der Ansicht, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum der Hersteller das Software-Update nicht von vornherein hergenommen habe, wenn dieses doch mit nur geringen Kosten verbunden sei. Hinzu komme, dass die Wirksamkeit des Updates „wissenschaftlich nicht erwiesen“ sei.

Dass der Kläger die neue Software trotzdem habe aufspielen lassen, könne man ihm nicht zum Vorwurf machen. Das Gericht hielt die Ausführungen des Fahrzeughalters, aus Zwang und Angst vor einer Stilllegung gehandelt zu haben, für glaubwürdig. „Ein Akzeptieren der Nachbesserung kann darin nicht gesehen werden“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Gericht: Keine erheblichen Unterschiede zwischen den Autos

Zu bedenken gab das Gericht zudem, dass Kunden, die das Software-Update aufspielen lassen, nur noch eingeschränkte Gewährleistungsrechte hätten. Bei einer Nachlieferung bestünde dagegen die normale Neuwagengewährleistung. Deshalb ist es aus Sicht des LG Hamburg „nicht verwerflich, der höchst streitigen Nachbesserung des Herstellers im Rahmen des „Dieselabgas-Skandals“ nicht zu vertrauen.“

Das Argument des Handelsbetriebs, wonach eine Nachlieferung unzumutbar sei, da der neue Tiguan einer anderen Gattung angehöre als der alte, schmetterte das Gericht ab. Die Unterschiede zwischen den Autos seien als gering zu bewerten.

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