Warnwesten werden Pflicht
Die Warnweste wird ab dem 1. Juli zum notwendigen Accessoire in jedem Pkw. Bisher war die Warnweste für Privatpersonen nur ratsam, nun ist ihr Fehlen eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Autohändler und Werkstätten können ihre Kunden künftig mit einem kleinen und günstigen Autozubehör vor einer Geldbuße bewahren. Ab dem 1. Juli ist das Mitführen einer Warnweste für jeden Autofahrer in Deutschland Pflicht. Das hat laut einer Mitteilung des TÜV Rheinland nun der Bundesrat beschlossen. Bisher war das Accessoire nur in gewerblichen Fahrzeugen vorgeschrieben.
Zahlreiche Fahrzeughalter dürften die Warnweste schon besitzen, in vielen europäischen Ländern ist das Mitführen der Signalkleidung schon länger Pflicht. In einigen Ländern müssen sogar Fahrer und Beifahrer jeweils eine Warnweste griffbereit haben. Wer in Deutschland ab dem 1. Juli gegen die Vorschrift verstößt, wird mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Im europäischen Ausland sind die Geldbußen teilweise deutlich höher.
Nach Angaben des ZDK wird im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ab dem 1. Juli auch die Mitführpflicht der Warnweste überprüft. Sollte keine Warnweste im Kraftfahrzeug vorhanden sein, zählt dies bei der anstehenden HU als geringer Mangel (GM). Der Fahrzeughalter ist dann verpflichtet, innerhalb eines Monats den Mangel abzustellen. „Aus diesem Grund sollten Kfz-Werkstätten im Rahmen des Kundendienstes darauf achten, dass bei Vorführung von Kraftfahrzeugen zur Hauptuntersuchung (HU) mindestens eine Warnweste im Kraftfahrzeug vorhanden ist“, rät der Verband.
Allerdings ist in Deutschland nun nur eine „Mitführpflicht“ einer Warnweste in Pkw, Lastwagen und Bussen festgelegt, es gilt jedoch keine Tragepflicht. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Mit den Warnwesten sind Verkehrsteilnehmer bei Pannen oder Unfällen früher und besser zu erkennen.
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