Verbrauchsmessung
Was OBFCM für das Kfz-Gewerbe bedeutet
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Der ZDK positioniert sich durchaus selbstbewusst als Partner für die nationale Umsetzung neuer EU-Regeln – beispielsweise für das Auslesen und Übermitteln der Daten über den Kraftstoff- oder Energieverbrauch. Und entwickelt auch Ideen für zusätzliche amtliche Prüfungen.
Der mitunter große Unterschied zwischen den Katalogwerten und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch beschäftigt die Europäische Kommission schon lange. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, wo der tatsächliche Kraftstoff- und Stromverbrauch nicht allein von der Technik bestimmt wird, sondern stark abhängig vom Nutzungsprofil des Fahrers ist.
Deshalb hat die EU in der neuesten Version der Abgasnorm Euro 6 auch eine fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und Energieverbrauch aufgenommen. Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2021 zugelassen worden sind, müssen diese OBFCM-Daten speichern, damit sie zusammen mit der Fahrgestellnummer an die EU übermittelt werden können. Betroffen sind ausschließlich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, was Hybride und Plug-in-Hybride mit einschließt.
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