»kfz-betrieb«-Business-Experts Was sich für Kfz-Betriebe 2026 steuerlich ändert

Von Dr. Dennis J. Hartmann und Carina Rathmann 4 min Lesedauer

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Investitionen in Ausstattung und E-Autos, Kalkulation von Löhnen, Energie- und Fuhrparkkosten sowie Personalplanung: Für Autohäuser und Werkstätten gibt es 2026 einige steuerliche Neuerungen. Die »kfz-betrieb«-Business-Experts haben sie zusammengefasst.

Der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung ist eine der Trieb­federn, die Autohäusern und Werkstätten 2026 steuerliche Änderungen bringen.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung ist eine der Trieb­federn, die Autohäusern und Werkstätten 2026 steuerliche Änderungen bringen.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Der Jahreswechsel bringt eine Reihe steuerlicher Neuerungen – einige sind bereits beschlossen, andere noch im Gesetzgebungsverfahren. Für Kfz-Betriebe lohnt der Blick ins Detail.

Neue Abschreibungsregeln ab 01.07.2025

Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ („Investitionsbooster“; im Sommer 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen) kommen schnell wirksame Investitionsanreize: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist wieder eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 Prozent möglich. Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 können Unternehmen deutlich schneller abschreiben – das verbessert die Liquidität und rechnet sich besonders bei teurer Werkstattausrüstung (z.B. Achsmessstände, Hebebühnen, Diagnosegeräte) sowie beim Fuhrpark.