»kfz-betrieb«-Business-Experts
Was sich für Kfz-Betriebe 2026 steuerlich ändert
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Investitionen in Ausstattung und E-Autos, Kalkulation von Löhnen, Energie- und Fuhrparkkosten sowie Personalplanung: Für Autohäuser und Werkstätten gibt es 2026 einige steuerliche Neuerungen. Die »kfz-betrieb«-Business-Experts haben sie zusammengefasst.
Der Jahreswechsel bringt eine Reihe steuerlicher Neuerungen – einige sind bereits beschlossen, andere noch im Gesetzgebungsverfahren. Für Kfz-Betriebe lohnt der Blick ins Detail.
Neue Abschreibungsregeln ab 01.07.2025
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ („Investitionsbooster“; im Sommer 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen) kommen schnell wirksame Investitionsanreize: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist wieder eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 Prozent möglich. Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 können Unternehmen deutlich schneller abschreiben – das verbessert die Liquidität und rechnet sich besonders bei teurer Werkstattausrüstung (z.B. Achsmessstände, Hebebühnen, Diagnosegeräte) sowie beim Fuhrpark.
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