Kfz-GVO
Weichenstellung für das Servicegeschäft
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Die EU wird sich ab Juni mit den neuen Leitlinien befassen, die das künftige Servicegeschäft maßgeblich beeinflussen werden. Die Debatte darüber, was künftig gilt, hat mit konkreten Forderungen der freien Werkstätten begonnen.
Knapp drei Jahre nachdem die EU-Kommission die Regeln der Kfz-GVO auf den Prüfstand gestellt hat, beginnt jetzt so etwas wie die „heiße Phase“, und die ersten Forderungen aus dem Kfz-Gewerbe werden konkreter. Die Vertretung der freien Werkstätten (Bundesfachgruppe freie Werkstätten) innerhalb des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert dabei im Kern, dass auch in Zukunft alle Werkstätten alles anbieten können, was für den Kfz-Service relevant ist und wird. So soll auch weiterhin ein fairer Wettbewerb zwischen markengebundenen und markenunabhängigen Betrieben möglich sein.
Der sei aktuell durchaus gefährdet, da die Automobilhersteller bereits heute bei Over-the-Air-Updates oder On-Demand-Funktionen eine Monopolstellung einnähmen, sagt etwa ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk. Auch bei der Produktion von Identteilen befürchtet Hülsdonk einen einseitigen Wettbewerb, da der Hersteller auf den dafür nötigen Daten sitzt. Diese müssen auch den markenunabhängigen Teileherstellern zur Verfügung gestellt werden. Denn auf absehbare Zeit werden cybersicherheitsrelevante Ersatzteile eine wesentliche Rolle spielen und einen bedeutenden Teil der Instandsetzungskosten darstellen.
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