Weniger Ärger zwischen Kunden und Kfz-Betrieben
Kommt es zu Streit zwischen Kunde und Kfz-Betrieb, sorgen Kfz-Schiedsstellen für eine Lösung. Im vergangenen Jahr waren die Schiedsstellen weniger gefragt, die Zahl der Anträge sank.

Die Kunden von Autohäusern und Werkstätten waren im vergangenen Jahr zufriedener als noch 2015. Jedenfalls ist die Zahl der Anträge bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen im vergangenen Jahr um rund sechs Prozent auf 10.537 Stück zurückgegangen. Das teilte der ZDK nach Auswertung der Bilanz mit.
Dabei konnten mit Abstand die meisten Streitfälle bereits auf kurzem Weg zwischen Schiedsstellen, Kunde und Kfz-Betrieb gelöst werden: Mit 9.340 Anträgen klärten die Betroffenen knapp 89 Prozent der Anträge schon im Vorverfahren. Lediglich gut jeder zehnte Fall (1.197 Anträge) landete vor eine Schiedskommission; davon endeten 554 Fälle (46,3 Prozent) mit einem Vergleich. In 184 Fällen (15,4 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 242 Fällen (20,2 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 217 Verfahren waren bis zum Jahresende 2016 noch nicht abgeschlossen gewesen.
Auch im Jahr 2016 bezogen sich die meisten Anträge (8.704 oder 82,6 Prozent) auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, unsachgemäße Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten.
Bei den insgesamt 1.833 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung mit nur 27 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
Schiedsstellen gewinnen durch neue Vorschriften an Bedeutung
„Das gut funktionierende, freiwillige Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970“, betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. „Aufgrund der Vorschriften des Verbraucherstreit-Beilegungsgesetzes gewinnt es neue Bedeutung.“ Demnach müssen Kfz-Betriebe seit 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
„Die Innungsbetriebe können ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen“, so Koblitz. Dort kümmern sich Fachleute um den Streitfall. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
Die Wege sind kurz, die Schlichtung erfolgt schnell. Nach ein bis drei Monaten gibt es eine Entscheidung. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die Anrufung erfolgt unkompliziert mit einem Formblatt. Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen schenken. Zu erkennen sind sie am blau-weißen Meisterschild.
(ID:44599304)