Wenn die Polizei vor der Tür steht

Redakteur: Silvia Lulei

Für einen Unternehmer kann es das Aus bedeuten, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, Akten beschlagnahmt, Arreste verhängt und daraus langwierige Ermittlungsverfahren folgen.

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Für einen Unternehmer kann es das Aus bedeuten, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, Akten beschlagnahmt, Arreste verhängt und daraus langwierige Ermittlungsverfahren folgen. Wer nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen und dafür haften will, hat nur eine Wahl: Er muss strafrechtliche Normen strikt einhalten.

Das unterstützen sogenannte Compliance-Vereinbarungen, in denen sich alle Mitarbeiter verpflichten, regelkonform zu handeln. Allerdings ist die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Verhalten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht nicht immer einfach. Wer als Unternehmer die Haftung vermeiden will, muss die entscheidenden wirtschaftsstrafrechtlichen Normen kennen.

Dr. Christian Rode, Fachanwalt für Strafrecht und Sozius der Kanzlei Gillmeister Rode Trüg in Freiburg, erarbeitet in einem Workshop beim 21. Unternehmerinnenkongress des Kfz-Gewerbes am 14. und 15. Oktober 2011 in Stuttgart die wesentlichen korruptions- und vermögensstrafrechtlichen Straftatbestände. Titel des Workshops ist „Kriminalität im Autohaus – Typische Kriminalitätsfelder, Aufdeckung, Compliance“. Dabei lenkt Rode den Blick auf die Besonderheiten des Autohauses. Darüber hinaus erläutert der Anwalt die insolvenzstrafrechtlichen Tatbestände und wie ein Unternehmer vermeiden kann, in der Krise zu haften.

Der Workshop behandelt sowohl Straftaten zum Nachteil des Autohauses als auch Kriminalität, die im Unternehmen selbst ihren Anfang nimmt, und gibt Tipps, wie sich ein Unternehmen bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen richtig verhält.

Informationen zu weiteren Highlights des Kongresses, ein ausführliches Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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