Wenn möglich, helfen Banken und Sparkassen in einer Insolvenz

Autor / Redakteur: Joachim von Maltzan / Joachim von Maltzan

Der Leiter der Abteilung Spezialkredite der Sparkasse Mainfranken in Würzburg plädiert für eine konzertierte Aktion aller Gläubiger, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät. So manche Insolvenz ließe sich dadurch verhindern, bzw. der Neustart würde zumindest erleichtert.

Redaktion: Viele Betriebe des Automobilhandels gelten als insolvenzgefährdet. Wie beurteilen Sie die Branche?

Thomas Endres: Der Automobilhandel befindet sich nach einem Umbruch in einer ausgeprägten Konsolidierungsphase. Die negativen Einflussfaktoren sind insbesondere die tendenziell sinkende Anzahl von Neuzulassungen in den letzten Jahren, Abwertungsrisiken im Gebrauchtwagensegment sowie bei den Restwerten der Leasingrückläufer und insbesondere sinkende Margen im bisher profitablen Werkstattgeschäft. Die Herstellerpolitik der letzten Jahre mit hohen Kontingentierungen hat das Übrige dazu beigetragen. Die Umweltprämie 2009 bringt wohl nur eine temporäre Entspannung.

Was kann und sollte ein insolvenzgefährdeter Betrieb im Vorfeld einer Insolvenz machen?

Er sollte sich nicht seinem Schicksal ergeben, sondern aktiv an seiner Restrukturierung arbeiten. Unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligten wie Hersteller und Lieferanten, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner, Banken und Finanzamt lässt sich gegebenenfalls die Insolvenz noch vermeiden oder zumindest der Schaden so gering wie möglich halten.

Ist eine enge Zusammenarbeit mit der Hausbank in dieser Phase sinnvoll?

Ja, auf jeden Fall. Über ein konzertiertes Vorgehen von sämtlichen Gläubigern und Beteiligten kann die Insolvenz vielleicht abgewendet werden. Gerade Betreuer der Herstellermarken bzw. alternativ die Verbände bei freien Händlern sowie die Sanierungsabteilungen der Banken haben hinreichende Erfahrungen, um Hilfestellungen zu geben. Im Rahmen eines Unternehmensgutachtens durch einen sachkundigen Berater inklusive Maßnahmenkatalog sind die Beteiligten, d. h. die Gläubiger, in der Regel zu Zugeständnissen bereit, um die Trendwende einzuleiten bzw. die geordnete Insolvenz vorzubereiten.

Muss die Insolvenz immer das endgültige Aus für ein Unternehmen bedeuten?

Nein. Auch in der Insolvenz liegt die Chance für einen geregelten Neuanfang. Zwar kommt das Insolvenzplanverfahren noch selten zum Einsatz, aber auch Auffanglösungen bzw. übertragende Sanierungen ermöglichen den Erhalt des Unternehmens. Dies ist unter anderem die Intention der Insolvenzordnung, die die alte Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung im Jahr 1999 abgelöst hat.

Wie kann eine Bank das Unternehmen im Fall einer Insolvenz begleiten?

Wer Kredite an Gewerbetreibende vergibt, muss leider immer wieder einmal mit einer Unternehmensinsolvenz rechnen. Die Bank oder Sparkasse hat dafür extra ausgebildete Mitarbeiter, die Unternehmer auch in dieser schwierigen Phase begleiten. Die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten sind dabei oft gleich ausgerichtet, um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Daneben erhält der Unternehmer die notwendige persönliche Unterstützung der professionellen und spezialisierten Bank- oder Sparkassenmitarbeiter.

Wann kommt eine Weiterführung für Sie eher in Frage als eine Zerschlagung des Unternehmens?

Wenn das Geschäftsmodell nach Beseitigung der Krisenursachen robust und nachhaltig profitabel ist, bevorzugen wir immer eine Weiterführung. Die Zerschlagung ist nur notwendig, wenn die Probleme nicht lösbar sind. Diese können sowohl aus externen als auch aus internen Faktoren resultieren.

Ist eine Bank im Regelfall überhaupt an einer Weiterführung des Betriebs interessiert?

Selbstverständlich! Sollte das Unternehmen zerschlagen werden, bleiben in der Regel viele Verlierer: Die Arbeitsplätze und die Einkommen der Beschäftigten gehen verloren. Daraus kann sich eine finanzielle Kettenreaktion ergeben, beispielsweise für die Wohnhausfinanzierer und andere Kreditnehmer, die bei dem insolventen Unternehmen beschäftigt waren. Das kann auch andere Geschäftspartner, die wiederum Kunde der Bank oder Sparkasse sind, negativ in der Ertragslage beeinflussen.

Ist eine Weiterführung aus der Insolvenz heraus mit den bisherigen Gesellschaftern sinnvoll, oder plädieren Sie eher für einen Gesellschafterwechsel?

Die Gesellschafterebene ist normalerweise nicht so entscheidend. Wenn die Geschäftsführung professionell agiert und ihre Geschäfte ertragreich betreibt, stehen die Eigentümer mehr in der Finanzierer- und Überwacherrolle. Ein Gesellschafterwechsel ist deshalb nicht zwingend notwendig. Ein Wechsel in der Geschäftsführung kann aber durchaus sinnvoll sein.

Wie sollte aus Ihrer Sicht ein Weiterführungskonzept aussehen?

Die positive Fortführungsprognose ist das Hauptkriterium für ein Weiterführungskonzept. Die Ursachen, die zur Insolvenz geführt haben, müssen beseitigt werden. In einer Art Businessplan überprüft ein Fachmann alle Teilbereiche wie Produkte, Markt, Wettbewerb, Vertrieb, Kapitalbedarf usw. Wenn alle genannten Maßnahmen durchgeführt sind, sollte das Unternehmen wieder profitabel arbeiten.

Welche Fehler begehen Unternehmer in dieser Phase? Worauf sollten sie besonders achten? Was sind „Todsünden“?

Manche Unternehmer glauben, dass sie unverschuldet in die Insolvenz geraten sind. Schuld sind immer die anderen! Sie beheben nicht wirklich die Ursachen, die zur Krise geführt haben, und wundern sich anschließend, dass die Ertragslage zu schwach bleibt. Ein Turnaround-Management erfordert hohe Disziplin. Nicht zuletzt muss das Unternehmen das Vertrauen der Beteiligten, insbesondere das der Kunden, wieder gewinnen.

Sollten Unternehmen für den Gang durch die Insolvenz einen erfahrenen Unternehmensberater einschalten?

Meiner Meinung nach ja. Die handelnden Personen haben normalerweise keine Erfahrung mit Unternehmensinsolvenzen und können zahlreiche Fehler begehen. In besonderen Fällen können daraus strafrechtliche Haftungen entstehen. Sollte ein Insolvenzverwalter bestellt werden, kann er dann Hilfestellungen geben.

Was empfehlen Sie den Unternehmern für einen erfolgreichen Neustart?

Der Unternehmer muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Er muss die Unternehmensrisiken fortlaufend beobachten und bewerten. Zeigt das Controlling eine nachlassende Ertragskraft, kann er sofort gegensteuern. So wird ein Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen und konjunkturelle Abschwungphasen und andere negative Einflüsse problemlos überstehen.

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