Im Brennpunkt
Wer nicht verkaufen darf, vermittelt eben
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Händler ohne Händlervertrag oder Servicepartner dürfen keine Neufahrzeuge verkaufen. Vermitteln geht aber, wenn sie explizit im Auftrag eines konkreten Kunden handeln.
Je größer der Wettbewerb, desto leichter hat es der Verbraucher beim Autokauf. Daher wird die Neuwagenvermittlung grundsätzlich positiv gesehen und ein Endkunde darf ungehindert einen Vermittler einschalten, wenn er ein neues Auto kaufen möchte. Stammen die Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland, spricht man von EU-Vermittlung; darunter können auch Neufahrzeuge von deutschen Vertragshändlern sein.
Wie unterscheidet sich ein klassischer Handelsvertreter von einem EU-Vermittler? Der klassische Handelsvertreter befindet sich im Lager des Vertragshändlers und vermittelt in dessen Auftrag Neufahrzeuge. Der EU-Vermittler hingegen befindet sich im Lager des Verbrauchers. Er nimmt seine Vermittlungstätigkeit erst auf, wenn ein Endverbraucher ihn beauftragt. Vermittler sind demnach Personen oder Unternehmen, die ein Neufahrzeug für einen bestimmten Verbraucher erwerben, ohne Mitglied des Vertriebsnetzes zu sein. Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass der Vermittler nicht Vertragspartner des Endverbrauchers wird, sondern nur als dessen Vertreter auftritt. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Händler, von dem das Fahrzeug erworben wird, und dem Endverbraucher zustande. In der Praxis schließt hierfür der Vermittler mit dem Kunden einen verbindlichen Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines Neufahrzeuges, aus welchem sich die Spezifikationen des gewünschten Fahrzeuges ergeben.
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