Werkstatt-Tipp: Starterprobleme
Häufig liegt die Ursache für einen Ausfall des Starters nicht im Bauteil selbst, sondern in der Peripherie des Fahrzeugs. Werkstätten sollten deshalb bei einem Austausch einige Punkte beachten.
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Hat die Werkstatt einen defekten Starter als Fehlerursache identifiziert, sollte sie diesen vor dem Einbau eines Neuteils genau unter die Lupe nehmen. Denn ist der defekte Starter „mitgelaufen“, wurde er in Folge eines anderen Defekts am Fahrzeug beschädigt oder zerstört. Wenn der grundlegende Fehler nicht gefunden und beseitigt wird, könnte auch der neu eingebaute Starter schnell wieder ausfallen. Die häufigsten Gründe für ein Mitlaufen des Starters sind ein defektes Zündschloss, eine temporäre Verbindung der Zuleitung von Klemme 50 zu Plus – beispielsweise durch Isolationsfehler – oder eine Fehlbedienung, wenn zum Beispiel das Fahrzeug mit dem Starter bewegt wurde.
Da es sich bei einem mitgelaufenen Starter in der Regel nicht um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt, ist ein Gewährleistungsanspruch nicht gerechtfertigt. Die wichtigsten Erkennungsmerkmale mitgelaufener Starter sind angelaufene Wellen, angeschmorte Leitungen, beschädigte Magnetschalter, abgefräste Ritzel, ausgeschleuderte Anker oder überhitzte Komponenten.
In der Regel ist ein mitgelaufener Starter so stark beschädigt, dass er nicht wieder aufbereitet und einem Austauschprogramm zugeführt werden kann. Dem Kunden muss die Werkstatt deshalb in diesem Fall auch den Pfandwert des Starters berechnen. Um ein Mitlaufen des Starters dauerhaft zu vermeiden, kann die Werkstatt in nahezu jedes Fahrzeug ein sogenanntes Schließerrelais einbauen. Dieses unterbricht die Verbindung zwischen Klemme 50 des Zündschlosses und dem Starter, sobald der Generator arbeitet. Somit kann der Starter weder durch Fehlbedienung noch durch falsche oder zu lange Ansteuerung beschädigt werden.
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