Werkstattausrüstung: Wird schon schiefgehen
Scheinwerferprüfplätze müssen, Stichwort HU-Scheinwerferprüfrichtlinie, vor allem eines sein: ziemlich eben. Um diese Ebenheit festzustellen, müssen Platz sowie SEP kalibriert werden – ein nicht ganz simples Prozedere.

Kennen Sie den Witz des ostfriesischen Blödelbarden Otto Waalkes: „Kommt ein Mann mit einem halben Hähnchen zum Tierarzt und fragt ‚Herr Doktor, ist da noch was zu retten?‘“ Auch in Sachen HU-Scheinwerferprüfrichtlinie stellt sich mancher mit Blick auf seinen Prüfplatz diese Frage – zu Recht. Denn ein Großteil der Flächen in Kfz-Betrieben, aber auch bei Überwachungsorganisationen, ist vieles, nur nicht eben gemäß der Richtlinie. Wichtige Erkenntnis: „Die Aufstellfläche für das Fahrzeug ist weniger das Problem. Dagegen hapert es bei fast allen Plätzen bei der Fläche für das SEP“, berichtet Matthias Pfau, technischer Betriebsberater Kraftfahrzeuggewerbe Bayern. Das ist aus organisatorischer wie auch finanzieller Sicht das kleinere Übel – ein Schienensystem für das Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP) löst das Problem zu vertretbaren Kosten.
Doch wie stellt man nun eigentlich fest, ob die auserwählte Fläche das Zeug zum potenziellen Scheinwerferprüfplatz hat? Einfache Antwort: vermessen lassen! Dies dürfen bislang nur Prüforganisationen in ihren eigenen Räumlichkeiten und in Prüfstützpunkten, also in Werkstätten. Den letztgenannten Service für Dritte bieten aktuell nur Dekra und der TÜV Rheinland an. Künftig wollen aber auch die anderen Organisationen kalibrieren. Außerdem hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeugwerbe (ZDK) mithilfe seiner Schulungseinrichtung TAK ein entsprechendes Verfahren entwickelt und eine „Lizenz“ bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beantragt. Und auch sogenannte Prüflabore werden künftig Scheinwerferprüfplätze vermessen dürfen. ZDK und Prüflabore werden dazu meist Dritte qualifizieren, z. B. Servicedienstleister von Werkstattausrüstern bzw. technische Berater der Innungen, die dann in ihrem Namen eine Kalibrierung durchführen.
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