Webinar Werkstattrecht: Rechnungskürzung ade
Seit jeher lautet die Forderung von Werkstätten, Verbänden und Rechtsanwälten: „100 Prozent Leistung = 100 Prozent Bezahlung“. Für den Fall, dass Versicherer das nicht einsehen, hat der ZKF ein Online-Tool entwickelt.

Das „Onlineforum Werkstattrecht“ am 24. November 2020 setzt sich diesmal mit dem Haftpflichtschaden in der Werkstatt auseinander. Die Rechtsanwälte Henning Hamann und Matthias Nickel erläutern in diesem Webinar, in welchem Rechtsverhältnis Werkstätten, Kunden und Versicherungen stehen und welche Verpflichtungen sich daraus ergeben.
Insbesondere in Bezug auf die Werkstattrechnung gibt es immer wieder Streit. Matthias Nickel sagt hierzu: „Nach einem fremdverschuldeten Unfall sind der Verursacher beziehungsweise dessen Versicherer ersatzpflichtig. § 249 BGB regelt den Umfang dieses Schadenersatzanspruchs. Und obwohl der Gesetzgeber dies eindeutig formuliert hat, gibt es immer wieder Streit mit der zur Regulierung verpflichteten Haftpflichtversicherung.“
Obwohl dies allgemein bekannt ist, versuchen immer noch viele Werkstätten, einen Haftpflichtschaden ohne die Hilfe eines Sachverständigen und Rechtsanwalts für den Kunden abzuwickeln – und scheitern dabei regelmäßig. Genau für diese Fälle hat der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) das Tool „SOS Rechnungskürzung“ entwickelt. Während des Onlineforums Werkstattrecht werden ZKF-Präsident Peter Börner und »Fahrzeug+Karosserie«-Chefredakteur Konrad Wenz dieses Tool genau beleuchten.
100-prozentiger Ersatz
Mit dem Onlinetool will der ZKF dem leidigen Thema Rechnungskürzung ein Ende bereiten. Die Anwendung ist für den Fall gedacht, dass der Betrieb versucht hat, sein Geld ohne Unterstützung zu bekommen und damit gescheitert ist. So gesehen ist „SOS Rechnungskürzung“ erst einmal eine Hilfestellung für akute Probleme – ein Heftpflaster für die Löcher, die Rechnungskürzungen reißen.
Um den Betrieben helfen zu können, hat der ZKF ein Meldesystem entwickelt, das es ihnen ermöglicht, standardisiert Rechnungskürzungen zur Prüfung an den ZKF zu übersenden, um sich dagegen zu wehren. Hierfür muss der Betrieb alle relevanten Dokumente wie die Reparaturrechnung, das Abrechnungsschreiben mit dem Kürzungsbericht des Versicherers oder Prüfdienstleisters sowie eine Vollmacht elektronisch an den ZKF senden. Der Verband setzt dann gemeinsam mit Vertragsanwälten die berechtigten Forderungen durch.
Der Druck der ZKF-Mitgliedsbetriebe, gegen Rechnungskürzung vorzugehen, ist relativ hoch. Denn jede Kürzung, die die Betriebe durchwinken beziehungsweise ausbuchen, stärkt die Argumentation der Versicherer.
Hinterfragt man die Zurückhaltung der Betriebe, wenn es darum geht, gegen Rechnungskürzungen vorzugehen, liegt die Erklärung auf der Hand: Wenn der Lackier- und Karosseriefachbetrieb zu einem hohen Prozentsatz von der Schadenlenkung lebt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Versicherung, die über Schadenlenkung Kaskoschäden zu ihm steuert, dem Betrieb die Rechnung kürzt. Da muss man sich als Betrieb natürlich die Frage stellen, ob man die großen Geschütze auffährt und den Partner verklagt, der Arbeit in den Betrieb lenkt. Beim ZKF schlagen jedenfalls mehr Schadensfälle aus dem nicht gelenkten Umfeld auf.
Das Onlineforum Werkstattrecht startet am 24. November um 15 Uhr. Anmeldung unter www.b2b-wissen-automotive.de .
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