Gesetzentwurf
ZDK warnt vor den Folgen
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Den aktuellen Entwurf der EU-Vorgabe zum Recht auf Reparatur hält der ZDK für verfehlt. Das Risiko für den Gebrauchtwagenhandel werde durch Verlängerung der Gewährleistungsgarantie nicht kalkulierbar.
Das neue „Recht auf Reparatur“ kommt – und zwar ohne Ausnahmen für Fahrzeuge. Ende März hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen, der die entsprechende EU-Richtlinie 2024/825 umsetzt.
Ziel der europäischen Regelung ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucherrechte zu stärken.
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