Fernabsatz
Widerrufsrecht auch bei selbst konfiguriertem Auto
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Kunden dürfen von ihren Online-Kaufverträgen zurücktreten, selbst wenn sie das Fahrzeug konfiguriert und es bereits auf sich zugelassen haben. Zu diesem Ergebnis kommt das OLG Stuttgart.
Auch wenn Kunden sich ihren Traumwagen individuell konfiguriert haben, können sie hinterher vom Kauf zurücktreten, sagt das OLG Stuttgart. Damit legt das Gericht die bisherigen Rechtsprechungen zum Fernabsatzrecht bei Widerruf streng aus. Darauf weist der ZDK hin. Wenn Kunden online ein Fahrzeug kaufen, handelt es sich in der Regel um einen Fernabsatzvertrag. Verbraucher haben dann grundsätzlich das Recht, solche Verträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Das Widerrufsrecht gilt bei einem online getätigten Autokauf auch dann, wenn die Bestellung des Fahrzeugs nach sehr individuellen Spezifikationen (z.B. Modell, Motorisierung, Farbe, Felgen usw.) erfolgt, die nach Herstelleroptionen möglich sind. Auch die Zulassung des Fahrzeugs auf den Verbraucher ist kein Ausschluss des Widerrufsrechts, stellt das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 11.03.2025 klar (Az. 6 U 57/24).
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