Rechtsprechung zur Sachmangelhaftung Wie lange gilt ein Auto als fabrikneu?

Von Doris S. Pfaff

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Als fabrikneu gilt in der Regel ein Kraftfahrzeug, das nicht älter als zwölf Monate ist. Es gibt aber Ausnahmen. Laut Urteil des OLG Frankfurt am Main müssen Händler außerdem ihren Kunden keine Auskunft darüber geben, ob das angebotene Fahrzeug von einem Zwischenhändler stammt.

Autohändler müssen ihre Kunden nicht darüber informieren, dass ein Neufahrzeug bei einem Zwischenhändler stand, sofern es nicht von diesem zugelassen wurde. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Autohändler müssen ihre Kunden nicht darüber informieren, dass ein Neufahrzeug bei einem Zwischenhändler stand, sofern es nicht von diesem zugelassen wurde.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Nach der bisherigen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) gilt ein Fahrzeug, das älter als zwölf Monate ist, nicht mehr als fabrikneu. Keine Klarheit gab es jedoch dazu, wie genau die zwölf Monate zu sehen sind. Und, ob außerdem der Kunde informiert werden muss, wenn der Wagen einen Zwischenhändler als Vorbesitzer hatte, der aber das Fahrzeug nicht zugelassen hatte.

Mit beiden Fragen beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG ) Frankfurt am Main im August 2021 (Az. 5 U 84/20). Anlass gab der Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Kfz-Händler auf einer Internetplattform am 14. August 2018. Dort hatte der Händler den Wagen als „Lagerfahrzeug/sofort verfügbar/EU-Neufahrzeug mit Tageszulassung“ angeboten.