Winterreifen: Von Oktober bis Ostern
Auch wenn das Wetter derzeit spätsommerlich warm ist, sollten Kfz-Betriebe schon jetzt an Winterreifen denken. Frühzeitige Wechselangebote verringern das Chaos beim Wintereinbruch.

Auch wenn das Wetter derzeit spätsommerlich warm ist, sollten Kfz-Betriebe schon jetzt an ihr Winterreifengeschäft denken. Beim Autofahrer hat sich als Faustregel für die Winterreifensaison der Zeitraum von Oktober bis Ostern eingebürgert. Das ist sinnvoll, denn bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt, wie sie ab jetzt in den Morgenstunden durchaus auftreten können, bieten Winterreifen mehr Sicherheit.
Kfz-Betriebe sollten ihre Kunden deshalb schon jetzt auf den Reifenwechsel ansprechen und Termine vereinbaren. Denn sonst könnte es kommen wie so oft in den letzten Jahren: Beim ersten Flockenwirbel im Spätherbst stauen sich die Kunden in der Einfahrt, weil sie unbedingt sofort ihre Winterreifen montiert haben wollen.
Winterreifenmuffeln droht höheres Bußgeld
In der kommenden Wintersaison gibt es einige gesetzliche Neuregelungen zu beachten: Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit seit dem 1. Juni. Das von Fachleuten „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“ genannte Piktogramm wird nach einer Prüfung vergeben, bei dem Produkte im Vergleich mit einem genormten Referenzreifen eine bestimmte Leistungsfähigkeit auf Schnee nachweisen müssen.
Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte und nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Die Hersteller von Qualitätsreifen nutzen das Symbol bereits heute, und auch gute Ganzjahresreifen schaffen die 3PMSF-Prüfung problemlos.
Seit dem 1. Juni 2017 gilt zudem ein erhöhtes Bußgeld: Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, wird nun mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Der Fahrzeughalter, der das zugelassen hat, muss sogar 75 Euro bezahlen.
RDKS-Wissen noch parat?
Das Thema Reifendruckkontrollsystem macht nur noch wenig Schlagzeilen, trat die allgemeine RDKS-Pflicht doch schon vor drei Jahren in Kraft. Doch nach diesen drei Jahren sind viele der im Winter 2014/2015 verkauften Winterreifen abgefahren. Das bedeutet, dass in den nächsten Monaten sehr viel mehr Kunden mit RDKS-Fahrzeugen in die Kfz-Betriebe kommen werden als bislang.
Vor allem die freien Werkstätten sollten sich deshalb vergewissern, ob ihr RDKS-Wissen noch auf dem neuesten Stand ist und die bei der Annahme nötigen Handgriffe sitzen. Der Service beginnt mit der nur scheinbar trivialen Aufgabe, festzustellen, ob das Fahrzeug überhaupt mit Sensoren ausgestattet ist. Beispielsweise setzt der Volkswagen-Konzern in der Serienausstattung auf das indirekte System, optional gibt es aber auch Sensoren. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) hat eine Datenbank ins Internet gestellt, in der zumindest die Serienausrüstung aller Fahrzeuge zu finden ist.
Alle RDKS-Verschleißteile müssen ersetzt werden
Sind Sensoren vorhanden, gilt es besondere Vorsicht bei der Reifendemontage walten zu lassen, um den Sensor nicht zu beschädigen. Also den Niederhalter tunlichst nicht in Ventilnähe ansetzen!
Bei jedem Reifenwechsel müssen Sensoren und Ventile gewartet werden. Ansonsten könnte Korrosion die Funktion des Systems stören, oder es könnten sogar Druckverluste auftreten. Deshalb muss die Werkstatt alle Verschleißteile wie Ventileinsatz, Mutter, Dichtung und Kappe ersetzen. Die Sensorlieferanten bieten dafür Ersatzteilkits an.
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