Datenzugang ZDK fordert Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

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Der Verband fordert die neue EU-Kommission in einem Positionspapier auf, das bereits in der letzten Legislatur angekündigte Gesetzesvorhaben endlich umzusetzen.

Ohne Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten – sei es per Funk oder durch Auslesen in der Werkstatt – ist ein Fahrzeugservice in Zukunft kaum noch möglich.(Bild:  Heike Wippermann)
Ohne Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten – sei es per Funk oder durch Auslesen in der Werkstatt – ist ein Fahrzeugservice in Zukunft kaum noch möglich.
(Bild: Heike Wippermann)

Am heutigen Dienstag (23. Juli) hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Brüssel ein Positionspapier veröffentlicht, das fairen Wettbewerb durch gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten einfordert. „Die selbstbestimmte Entscheidung über die Verwendung von Fahrzeugdaten und damit die Wahlfreiheit bei Serviceangeboten, Reparaturen und Wartungen ist ein wichtiges Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Arne Joswig, Präsident des ZDK. Der ZDK fordert die neu gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, ein bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigtes Gesetzesvorhaben zur sektorspezifischen Regulierung für Fahrzeugdaten endlich vorzulegen.

„Der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen – zum Beispiel Reparatur- und Wartungsinformationen – ist elementar für unsere Branche, insbesondere wenn es um digitale Services für unsere Kunden geht“, erläutert Arne Joswig. „Ein Markt, in dem allein die Hersteller über diese Informationen verfügen und diese nur selektiv weitergeben, schadet dem Wettbewerb. Hersteller dürfen hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gatekeeper-Funktion beibehalten“, so Joswig abschließend.

Der ZDK fordert die schnelle Vorlage einer sektorspezifischen Regulierung, die den Data Act ergänzt. In dieser kann der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen für Serviceanbieter geregelt werden. Dadurch können Kundinnen und Kunden bei Anwendungen, zum Beispiel intelligentes Laden oder Angebotsvergleiche von Werkstätten, zwischen verschiedenen Anbietern frei wählen.

Der ZDK begrüßt überdies die Bestrebungen der Europäischen Kommission, den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen in der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 neu und rechtssicher zu regeln. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für fairen Wettbewerb auf dem Markt für Dienstleistungen für Autofahrer. Einzelne Hersteller haben wiederholt versucht, den Zugang zu diesen Daten zu Lasten der Verbraucher einseitig einzuschränken. Der EuGH urteilte bereits am 5. Oktober vergangenen Jahres, dass dieser für Serviceanbieter frei zugänglich sein muss (C-296/22).

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