Marktmacht von Autoherstellern
ZDK führt Gespräche mit dem Bundeskartellamt
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Das Urteil des Wiener Gerichts zu Peugeot ist auch für den deutschen Autohandel relevant. Darüber und über die Folgen des Direktvertriebs für den Markenhandel führte nun der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Gespräche mit Vertretern des Bundeskartellamts.
Im Juni versprach Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), den Mitgliedern der Fachgruppe Fabrikatsvereinigung, dass der Verband sie unterstützen werde, falls sie rechtliche Schritte gegen ihre Hersteller oder Importeure erwägen.
Parallel versprach er, Kontakt mit dem Bundeskartellamt aufzunehmen, um dort die Situation des Kfz-Handels in Bezug auf das Urteil des österreichischen Kartellgerichts zum Fall Peugeot zu erläutern. Denn den vom Wiener Gericht festgestellten Missbrauch der Marktmacht des Importeurs gegenüber seinen Vertragshändlern, sehen einige Markenhändler auch bei ihren Vertragspartnern.
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