ZDK-Leitfaden zum Reifenlabel

Autor / Redakteur: Christoph Baeuchle / Christoph Baeuchle

Nach dem Pkw-Label kommt das Reifenlabel: Ab November gibt es Auskunft über Effizienz, Geräuschemission und Nasshaftung der Reifen. Was bei der Umsetzung zu beachten ist, hat der ZDK zusammengefasst.

Ab November geben Reifenlabel über Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräuschemissionen Auskunft.
Ab November geben Reifenlabel über Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräuschemissionen Auskunft.
(Foto: Archiv)

Ab Anfang November gilt die europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Reifen. Damit soll für die Endverbraucher eine größere Transparenz beim Reifenkauf geschaffen werden. Welche Neuerungen auf die Kfz-Betriebe zukommen, hat der ZDK in einer Broschüre zusammengefasst, die für die Mitglieder der Verbandsorganisation auf den internen Internetseiten steht. Zudem gibt es ein Plakat, das beim Werbemittelservice Deutsches Kfz-Gewerbe für drei Euro plus Mehrwertsteuer und Versandkosten bestellt werden kann.

Im Aufbau orientieren sich die neuen Reifenaufkleber an der bekannten Kennzeichnung für Haushaltsgeräte. Dabei informieren sie den Endverbraucher über drei Eigenschaften des Reifens:

  • Kraftstoffeffizienz: Endverbraucher können beim Reifenkauf anhand der Effizienzklasse (Stufe A bis Stufe G) auf dem Reifenaufkleber den Verbrauch der unterschiedlichen Reifen vergleichen. Die Ermittlung der Effizienzklassen basiert dabei auf dem Rollwiderstand beziehungsweise auf dem Rollwiderstandsbeiwert (CR in kg/t).
  • Nasshaftung: Die Kennzeichnung der Nasshaftung auf dem Reifenaufkleber liefert dem Endverbraucher Informationen zur Haftung von Reifen auf nasser Fahrbahn. Es klassifiziert also einen wesentlichen Sicherheitsaspekt. Dazu dienen sieben Stufen: Klasse A bis Klasse G. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur nächsthöheren liegt bei nasser Fahrbahn zwischen drei und sechs Metern.
  • Geräuschemission: Auf dem Reifenaufkleber werden die Klasse des externen Rollgeräuschs sowie die Geräuschwerte (RG) der Reifen in Dezibel (dB) angegeben. Unterteilt wird die Lautstärke der Rollgeräusche in drei Stufen. Reifen mit geringen Geräuschemissionen unterscheiden sich von konventionellen Reifen unter anderem durch eine besondere Gummimischung und eine feinere Profilierung.

Neben der Kennzeichnung der Reifen müssen die Verbraucher auch entsprechend beraten werden. Der ZDK will die Betriebe darin mit Broschüre und Plakat unterstützen: „Hier erhalten Betriebe unterstützende Informationen für eine kompetente Kundenberatung“, erläutert ZDK-Referent Michael Breuer. Zudem zeigten die Materialien geeignete Wege für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auf.

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